Alkohol am Steuer – Verlust des Versicherungsschutzes droht

Karnevalisten aufgepasst: Ab 0,5 Promille wird's teuer!

Erstellt am 2. Februar 2016

Alkohol und Autofahren passen nicht nur im Karneval nicht zusammen. Neben dem Führerscheinverlust durch die Behörden sind auch die Versicherungen schnell mit einer Leistungsverweigerung dabei.

War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das auf den Versicherungsschutz auswirken, wie die HUK-Coburg jetzt drohend mahnt. In welchem Maße hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Aufwändige Untersuchungen müssen dann klären, ob ein nüchterner Fahrer die Unfallgefahr erkannt und angemessen reagiert hätte. Das wird teuer. Ein Rechtsstreit droht. Gutachter und Rechtsanwälte reiben sich in solchen Fällen die Hände.

Polizeikontrolle mit 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot

Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Im Wiederholungsfall sind 1.000 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot fällig, beim 3. Mal erhöht sich das Bußgeld zusätzlich auf 1.500 Euro.

Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Um ihn zurückzubekommen, muss bei der Straßenverkehrsbehörde eigens ein Antrag gestellt werden.

Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Auch Rad fahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen - unabhängig davon, ob er einen Führerschein besitzt.

Foto: HUK-Coburg

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community