Bußgelder im Ausland

Worauf achten, wenn der Bußgeldbescheid nach Hause kommt?

Bußgelder im Ausland : Worauf achten, wenn der Bußgeldbescheid nach Hause kommt?
Erstellt am 25. August 2014

Wer mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland fährt oder mit einem am Urlaubsort gemieteten Pkw ein Knöllchen erhält, sollte dieses an den Heimatort nachgesandte Bußgeld dringend bezahlen. Anders als vor einigen Jahren noch ist es inzwischen im EU-Raum durchaus möglich, dass auch aus dem Ausland Bußgelder über deutsche Behörden eingetrieben werden können. Wer hier viel Zeit verstreichen lässt oder auch darauf setzt, dass das Bußgeld aus dem Ausland in Vergessenheit geraten könnte, muss mit hohen Kosten rechnen.

Die Abläufe beim Verkehrsdelikt im Urlaub

Ein überschrittenes Tempolimit, falsches Parken oder andere Verkehrssünden - die haben auch im Ausland Relevanz. Verwundert sein sollte man auch nicht über die Höhe der Bußgelder, die aus dem Ausland in den eigenen Briefkasten flattern. Anders als in Deutschland liegen die Forderungen im europäischen Ausland schnell im drei- oder sogar vierstelligen Eurobereich, wenn Tempolimits überschritten werden oder andere Verkehrsvergehen geahndet werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon vor dem Urlaubsantritt mit den Regularien des Urlaubslandes vertraut zu machen und vor allem im Urlaub noch mehr als in Deutschland auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten - auch, weil es sonst besonders teuer wird. Wer im Urlaub trotz aller Vorsicht einen Verkehrsverstoß begeht, kann Glück haben, dass dieses Vergehen nicht nach dem Urlaub nach Deutschland folgt und bezahlt werden muss. Wird man aber von der Polizei angehalten und zur Kasse gebeten, dann muss man sehr oft sofort vor Ort bezahlen. Die Polizei in Urlaubsländern ist oftmals sehr rigoros und der Verkehrssünder darf erst weiterfahren, wenn er seinen Verkehrsverstoß bezahlt hat. Die Tatsache - oder auch Ausrede - dass man nicht genügend Bargeld dabei hat, wird nicht gelten lassen. Notfalls wird man auch zum nächsten Geldautomaten begleitet, um die notwendige Strafe bar zu zahlen. In einigen Ländern ist es auch möglich, mit EC-Karte zu zahlen. Zahlungsverweigerer haben keine Chance, denn die Polizei ist wenig humorvoll und die Sanktionen bei Zahlungsverweigerung können bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs reichen. Gerade in Italien, Belgien und Frankreich treffen Urlauber auf besonders strenge Gesetzeshüter

Worauf achten, wenn der Bußgeldbescheid nach Hause kommt?

Wer im Urlaub nicht sofort zur Kasse gebeten wird, kann sicher sein, dass der Bußgeldbescheid dann irgendwann im heimischen Briefkasten liegt. Während vor dem 1. Oktober 2010 viele Autofahrer den Bußgeldbescheid einfach vergessen haben und die ausländischen Behörden keine effektiven Maßnahmen zum Eintreiben der Geldbußen hatten, ist dies seit dem besagten 1. Oktober 2010 anders. Über das amtliche Kennzeichen können ausländische Behörden beim Kraftfahrt-Bundesamt die Adresse des Fahrzeughalters ermitteln und die Zahlungsaufforderung direkt zustellen. Für den Verkehrssünder gilt: Die Zahlungsaufforderung muss sowohl in deutscher Sprache verfasst sein wie auch eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, kann auch keine Vollstreckung eingeleitet werden.



Weiterhin sehr wichtig: Das Bundesamt für Justiz, das die ausländischen Behörden bei der Eintreibung der Bußgelder unterstützt, wird erst aktiv, wenn das Bußgeld höher als 70 Euro angesiedelt ist. Eine Ausnahme bildet allerdings Österreich, denn hier liegt die Untergrenze für Eintreibungen aus dem Urlaubsland bei 25 Euro.



Einen Widerspruch einzulegen, lohnt sehr häufig. Anders als in Deutschland gilt im Ausland nicht die Halter- sondern die Fahrerhaftung. Wer der Fahrer war, muss dann von der ausländischen Behörde aber erst bewiesen werden. Auch bei Zahlen- und Buchstabendrehern auf dem Bußgeldbescheid sollte man Einspruch einlegen, der oftmals erfolgreich ist.



Weitere Informationen auf bussgeldkatalog.org/urlaub.

8 Kommentare

  • sabi

    Sabi

    Hallo ich habe einen Bußgeldbescheid aus Luxemburg erhalten. Es geht um Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, 23 km/h zu schnell... kann ich Einspruch einlegen? Lohnt sich das ?
  • Maiki123

    Maiki123

    gnz schön unsozial @mesut...
  • Mesut

    Mesut

    ich würde nie im leben einen bußgeldbescheid aus dem ausland bezahlen, die finden einen doch nie. ab in den mülleimer damit und gut ist!
  • snake

    Snake

    hallo hab in Frankreich einen Punkt gemacht, was Raten Sie mir, wird dieser Punkt in Deutschland gültig sein?
  • leo_w

    Leo_w

    Hallo, was bedeutet Rechtsbehelfbelehrung. Meine Mutter hat einen Bußgeldbescheid bekomme nund wir wollen ihn gerne anfechten. Ich möchte ihr dabei gerne Helfen, aber im Netz finde ich nichts
  • steffi

    Steffi

    Der Grund, dass in ÖSterreich schon ab 25 Euro die Untergrenze ist ist übrigens die Sprache. Da beide deutsch sprechen ist es nicht so aufwendig für die Österreicher ^^
  • Cleve

    Cleve

    Mein Vater hatte schon 2 Mal einen Bußgeldbescheid aus Italien ;D und nie bezahlt. Ist nichts passiert, lol
  • carlo

    Carlo

    Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass das Vollstrekcungsverahren durchgeführt wird? Die ermittelnden Länder haben davon doch nichts, oder? Das Geld bleibt dann beim Land das ermittelt!

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