Vision erfüllt

20 Jahre H-Kennzeichen

Vision erfüllt: 20 Jahre H-Kennzeichen
Erstellt am 13. Juli 2017

Am 20. Juli 1997 erfüllte sich eine Vision für die Sammler und Schrauber an alten Kraftfahrzeugen: Der Gesetzgeber schaffte mit dem Begriff Oldtimer und der Altersgrenze von mehr als 30 Jahren verbindliche Regeln zum Erhalt technischen Kulturguts. Damit wurde das heute so beliebte H-Kennzeichen an historischen Kraftfahrzeugen das erste Mal durch den damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann an einem Volkswagen Käfer befestigt wie auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Heute tragen diese Anerkennung über 380.000 Fahrzeuge in Deutschland, vom Motorrad bis zum restaurierten Brummer der Landstraße. Der DEUVET als Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge erinnert an diesen Erfolgstermin, dem mehrjährige Aktivitäten vorausgingen.

Zwanzig Jahre zuvor begann die Arbeit zur Anerkennung des Oldtimers. Mit der Gründung des DEUVET im Herbst 1976 versuchte eine kleine Zahl an deutschen Fahrzeug-Veteranen-Clubs durch gemeinsame Anstrengungen auf ihre Interessen aufmerksam zu machen. Auch damals kostete eine Restaurierung eines Klassikers viel Geld, fand jedoch bei Regressfragen nach einem Unfall oder Diebstahl nur wenig Rückhalt im Gesetz. Die Schrauber und Sammler dieser historischen Fahrzeuge galten allzu oft als Außenseiter. Das hat sich schon in den ersten zwanzig Jahren der DEUVET Arbeit gewandelt. Neben der verbesserten Teileversorgung alter Typen folgten neue Dienstleistungsangebote bei Werkstätten und Versicherungen. Neue Angebote für Veranstaltungen, Freizeitgestaltung und Vereinsleben bis hin zu Spezialmessen folgten. Jetzt, nach über 40 Jahren DEUVET, alles eine Selbstverständlichkeit.

Das Fernziel von 1976, eine kostengünstige Zulassung für historische Fahrzeuge zu erreichen, blieb lange Zeit ein Traum. Viel Arbeit musste in diese gesetzliche Grundlage zur Zulassung historischer Fahrzeuge investiert werden. Heute klingt es einfach, sein mehr als 30 Jahre altes Kraftfahrzeug einem technischen Prüfer vorzuführen, um von ihm eine Bestätigung für historische Authentizität zu erhalten, was eine Zulassung mit dem H am Ende des Kennzeichens ermöglicht. Damit wird für den Besitzer nur noch eine Einheitssteuer fällig, unabhängig von den bestehenden Zulassungsbestimmungen für moderne Fahrzeuge. Zugleich erlaubt der Gesetzgeber die Zufahrt in Umweltzonen, da doch gerade der Oldtimer als Sympathieträger bei Veranstaltungen im Stadtzentrum gern gesehen wird. So ist das H am historischen Fahrzeug nicht ein Zertifikat sondern auch Verpflichtung, keine Original-Substanz am Oldtimer zu verändern. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass auch spätere Generationen die Entwicklung der Mobilität unverfälscht erleben können. Und genau das war auch die Vision des DEUVET, als man das erste H-Kennzeichen an einem original erhaltenen Brezel-Käfer schraubte. Noch heute ist der seegrüne Volkswagen mit dem H im Kennzeichen hin und wieder auf unseren Straßen unterwegs, getreu dem Motto: Wer rastet rostet.

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