Achtung Urlauber! Nur mit Sommerreifen nach Italien!

Ganzjahresreifen (M&S) und Winterreifen Verbot auf dem italienischen Stiefel!

Achtung Urlauber! Nur mit Sommerreifen nach Italien!: Ganzjahresreifen (M&S) und Winterreifen Verbot auf dem italienischen Stiefel!
Erstellt am 9. Juni 2014

In Italien werden bekanntlich die schönsten Schuhe produziert. Bei den Schuhe unserer Autos legen die Italiener ebenfalls Wert auf richtiges Schuhwerk. So gilt ab dem 15. Mai ein Winterreifenverbot in Italien!



Doch das Verbot beinhaltet nicht nur Winterreifen sondern auch die in Europa immer beliebter werdenden Ganzjahresreifen mit M&S Kennzeichnung. Autofahrer, die in den kommenden Tagen noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen in Italien unterwegs sein möchten, sollten vor der Fahrt den Index ihrer Reifen mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) abgleichen.

Von 15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 dürfen bestimmte Winterreifen und Ganzjahresreifen (jeweils M+S) in Italien nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben. Außerdem darf der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Der Index findet sich als letzter Buchstabe auf der Bereifung.



Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen Straßen unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Zudem kann auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet werden.



Fotos: GTÜ, Goodyear

2 Kommentare

  • mkistinger

    Mkistinger

    Wie verträgt sich das mit EU- und internationalem Recht? Auch wenn es unterschiedliche Zulassungsbestimmungen gibt, darf es doch nicht sein, dass einem Fahrzeug, das allen Vorschriften und Gesetzen des Herkunftslandes entspricht, in einem anderen Land plötzlich Geldstrafe und sogar Beschlagnahme droht. Selbst beim Wechsel zwischen GB und Kontinent muss man die Scheinwerfer nicht wechseln, sondern für einen temporären Aufenthalt auf der anderen Kanalseite genügt es, die Streuscheiben mit schwarzem Klebeband so zu modifizieren, dass das asymmetrische Licht den Gegenverkehr nicht blendet. Wer weiß, vielleicht ist Italiens Reifenregel auch so kurzlebig wie Frankreichs Schnappsidee zum Mitführen eines Alkohol-Schnellteströhrchens. Btw., zwei gute Ansätze stecken im Winterreifenverbot, von denen allerdings nur der erste in Italien greift: 1. Winterreifen haben eine weichere Gummimischung. Die wird im Sommer noch weicher, was sich nachteilig auf die Sicherheit auswirken kann - und auf die Lebensdauer der Reifen, da mehr Abrieb entsteht. 2. Winterreifen dürfen einen geringeren Geschwindigkeitsindex haben als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs erfordert. Das _kann_ im Sommer zum Problem werden, wenn der Fahrer vergisst, dass er z.B. 160 km/h nicht überschreiten darf. Allerdings gilt in Italien ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen.
  • ARON

    ARON

    ...und Sommerpneus mit diesen Indexen sind zugelassen? Da ist darin etwas verkehrt...zumal in PL als Beispiel gar kein V-Max Index für Reifen im Brief steht!

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