Autogas

Neuer Energiesteuersatz seit Jahresanfang

Autogas : Neuer Energiesteuersatz  seit Jahresanfang
Erstellt am 9. Januar 2019

Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein neuer Energiesteuersatz für Autogas: 2018 lag die Besteuerung bei 11,6 Cent pro Liter Autogas; jetzt beträgt sie rund drei Cent mehr.

Im Dezember 2018 zahlten Autofahrer für Autogas an deutschen Tankstellen im Durchschnitt lediglich 63,3 Cent pro Liter. Der Vorsitzende des Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG), Rainer Scharr erklärt: "Selbst mit dem angepassten Energiesteuersatz bleibt Autogas langfristig eine äußerst attraktive Alternative - und günstiger als Benzin und Diesel. Hinzu kommen die niedrigen Schadstoffwerte, die für Autofahrer immer relevanter werden".

Im Vergleich zu Diesel-Pkw fällt der Stickoxid-Ausstoß bei Autogas-Fahrzeugen bis zu 51mal niedriger aus. Feinstaub-Partikel wiederum werden im Vergleich zu Benzinern sogar um bis zu 99 Prozent gesenkt. Auch die sehr gute Verfügbarkeit an bundesweit rund 7.100 Tankstellen bleibe für viele Autogas-Fans ein ausschlaggebender Faktor, so Scharr.

Noch bis 2022 profitieren Autogas-Fahrer wegen der niedrigen Emissionswerte des Alternativkraftstoffes von einem Steuervorteil. Ab 2019 steigt die Energiesteuer je Liter Autogas jährlich um etwa drei Cent. Ab 2023 verlangt der Fiskus dann insgesamt 14,7 Cent mehr pro Liter als 2018.

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