LKW Steuer Pickup

12. Januar 2010 14:57 (vor über 15 Jahren)
Hallo, hat schon jemand von euch davon gehört das man Pickup´s nur noch gewerblich als LKW zugelassen bekommt?
Gruss
Helmuth
  • 15. Januar 2010 08:18 (vor über 15 Jahren)
    Nein, ich hab ein 1929er Ford Pickup Roadster als LKW zugelassen (ca. EUR 101 Steuer im Jahr) und hab keine Firma. Ging Reibungslos durch

    LG, Dick
  • 15. Januar 2010 08:19 (vor über 15 Jahren)
  • 15. Januar 2010 08:23 (vor über 15 Jahren)
    PS Hab' so zugelassen weil es nicht möglich war eine H-Zulassung zu bekommen
  • 15. Januar 2010 19:56 (vor über 15 Jahren)
    Kommt immer auf den Ermessensspielraum des zuständigen FA an. Ich bin selbstständig, streite aber seit 1 Jahr um die Anerkennung meines Chevys (der strassenverkehrsrechtlich als LKW offener Kasten eingestuft wird, sowieso vom Hersteller als Truck gelistet ist) als gewerblich genutzter PickUp. Die FAs gehen mittlerweile nicht mehr nur nach technischen Voraussetzungen, sondern urteilen nach Erscheinungsbild und überwiegender Nutzung (Thema Personenbeförderung). Das mein KFZ aber nur über 2 Sitze verfügt und eine Ladefläche hat, juckt die in meinem Fall überhaupt nicht. Die haben aus meiner zusätzlich eingetragenen Laderraumabdeckung in ihrer Auslegung einen "extrem langen" Kofferraumdeckel gemacht. Zumal dieses Fzg in anderen Bundesländern finanzrechtlich als LKW anerkannt wird... Das Schildbürgertum ist nix dagegen!
  • 19. Januar 2010 20:54 (vor über 15 Jahren)
    Hat mir auch nur ein Kumpel erzählt. Bis jetzt waren meine Picky`s auch immer auf LKW zugelassen. Ich dachte das ist jetzt neu. Ich lasse mich mal bei der nächsten Anmeldung überraschen.

  • 19. Januar 2010 23:17 (vor über 15 Jahren)
    Die Zulassung als LKW hat leider auch nichts mehr mit der Besteuerung zu tun. Selbst wenn in den Papieren alles als LKW beschrieben ist, kann das FA dagegen entscheiden und das Fahrzeug als PKW ansehen. Entscheidend ist eigentlich die Länge der Ladefläche, zu der Länge des Fahrgastraums. Genaue Zahlen hab ich jetzt nicht im Kopf, sorry.
  • 25. Januar 2010 12:30 (vor über 15 Jahren)
    LKW Zulassung nur noch für Firmen wäre mir neu.
    Grundsätzliche Vorschriften gibt es tatsächlich nicht Siehe Dekra: Link

    Viele sprechen beim Laderaumabmessungen von mind. 2/3 im Verhältnis zum Fahrgastraum. Aber auch Boardbretter (ca 30 cm) sind in manchen Bundesländern ausreichend um den Laderaum als solchen zu definieren.

    So hatten wir z.B. mal einen Citroen Picasso bei uns der als LKW zugelassen war. Der Fahrer hatte den privat auf sich laufen um damit nebenberuflich Prospekte zu transportieren.Link zum Bild Xsara Picasso


  • 6. Februar 2010 12:55 (vor über 15 Jahren)
    Vorsicht bei LKW-Zulassung, habe gerade aktuell ein riesen Problem.
    Habe mir einen 1992 Chevrolet C1500 Extended Cab Longbed gekauft, Ladefläche also weitaus länger als Fahrerhaus. Das Finanzamt sieht ihn aber als PKW an, weil die Gesamtnutzlast für einen 6-Sitzer zu wenig ist, als dass es ein LKW wäre. Ich habe eine Nutzlast von 622 kg. Das Finanzamt will aber mindestens 20% vom Gesamtgewicht (in meinem Fall 2812 kg davon 20% = 562 kg) zuzüglich 75 kg pro Sitzplatz (450 Kg in meinem Fall) + wenn AHK vorhanden nochmals 150 kg. Also insgesamt 1162 kg Nutzlast.
    Jetzt bin ich auf der Suche nach jemanden, der auf 3,49 T. auflasten kann.
    Kennt jemand jemanden?
    Gruß
    Jens
  • 24. Februar 2010 15:12 (vor über 15 Jahren)
    Bin ja neu hier, aber möchte doch meinen Beitrag abgeben. Ich wurde vergangenen Herbst vom Finanzamt angeschrieben, daß ich mit meinem GMC Sierra Pickup ( der übrigens mit Foto zum Verkauf steht) vorfahren muß. Dort machte eine Dame Fotos vom Wagen und erklärte mir, daß große Pickup´s, - am besten Standardkabine und 1 1/2 Kabine keine Probleme bereiten. Nur Doppelkabiner und " Jäger und Bauernpickup´s" wie Mitsubishi etc. mit ihrer kuzen Ladefläche werden als PKW besteuert.
    Gruß Berni