2024 gibt es wieder einige Neuerungen

Was sich 2024 für Autofahrer ändert

2024 gibt es wieder einige Neuerungen: Was sich 2024 für Autofahrer ändert
Erstellt am 15. Dezember 2023

2024 gibt es wieder einige Neuerungen, die Autofahrer beachten müssen. AmeriCar.de hat zusammen mit dem Automobilclub KS e.V. und dem Automobilclub von Deutschland (AvD) die wichtigsten Änderungen zusammengetragen.

CO2-Steuer auf Kraftstoffe

Die sogenannte CO2-Steuer auf Kraftstoffe wird 2024 weiter steigen. Die Bundesregierung hat im August 2023 beschlossen, den geltenden Festpreis für die CO2-Emissionen von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne zu erhöhen. Der seit Beginn 2021 erhobene Aufschlag sollte eigentlich jedes Jahr heraufgesetzt werden. Aufgrund der Verwerfungen auf den Energiemärkten infolge des Überfalls Russlands auf die Ukraine war er dieses Jahr ausgesetzt. Verbraucher müssen mit einem um den Aufschlag höheren Steueranteil pro Liter rechnen.

Förderprämie für E-Autos

Im nächsten Jahr wird die durch Staat und Hersteller geförderte Prämie beim Kauf von Elektroautos weiter reduziert. Ab dem 1. Januar 2024 gewährt der Bund nurmehr 3.000 Euro, die Autobauer schießen 1.500 Euro hinzu, so dass beim Kauf 4.500 Euro weniger anfallen. Das ist eine deutliche Reduktion gegenüber dem Vorjahr, denn bisher betrug allein die staatliche Prämie 4.500 Euro für E-Autos unter 40.000 Euro, herstellerseitig kam nochmals die Hälfte der staatlichen Förderung hinzu, so dass sich die Preise im vergangenen Jahr noch um insgesamt 6.750 Euro pro E-Auto reduzierten. Ab dem nächsten Jahr werden zudem nur noch E-Fahrzeuge, die netto höchstens 45.000 Euro kosten, gefördert – und auch dies nur für Privatleute; die Prämie für Unternehmen wurde bereits im September dieses Jahres abgeschafft.

Selbst erzeugter Strom für Elektrofahrzeuge

Am 26. September 2023 startete das Förderprogramm Solarstrom des BMDV, das E-Auto-Besitzern ermöglichen soll, ihre E-Autos mit selbst erzeugtem Solarstrom klimafreundlich zu laden. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss konnte pro Person beantragt werden. Innerhalb nur eines Tages waren die Haushaltsmittel von 300 Millionen Euro für 2023 allerdings ausgeschöpft. Die weiteren 200 Millionen Euro des Förderprogramms will die KfW 2024 zur Verfügung stellen. Der genaue Zeitpunkt ist noch unbekannt – jedoch dürfte der Fördertopf dann ähnlich schnell leer sein.

 

Mautgebühren im Ausland

Im benachbarten Ausland wird auf Autobahnen und Schnellstraßen oftmals eine Mautgebühr fällig. Wer über keine entsprechende Vignette verfügt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Neu in Österreich ist ab kommendem Jahr die Ein-Tages-Vignette für 8,60 Euro. Das Pickerl für zehn Tage kostet 11,50 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 28,90 Euro und für ein ganzes Jahr werden 96,40 Euro fällig. Für Motorräder fallen für einen Tag, zehn Tage, zwei Monate und ein Jahr entsprechend 3,40 Euro, 4,60 Euro, 11,50 Euro und 38,50 Euro an. Ebenfalls neu in der Alpenrepublik ist: Die Ein-Tages- und Zehn-Tages-Vignetten können beim Online-Kauf auch sofort Gültigkeit erhalten; Zwei-Monats- und Jahres-Vignetten sind aufgrund des Konsumentenschutzes auch künftig frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig.

In der Schweiz benötigen Autos, Motorräder, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper (bis 3,5 Tonnen) einheitlich eine Jahresvignette für schweizerische Autobahnen und Autostraßen. In diesem Jahr haben die Eidgenossen eine E-Vignette eingeführt; eine Klebevignette wird es jedoch nach wie vor geben. Im nächsten Jahr kostet die Vignette unverändert 40 CHF und ist vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig.

Wer in Tschechien unterwegs ist, bezahlt ab März 2024 für zehn Tage mit 270 Kronen (11,45 Euro) und für 30 Tage mit 430 Kronen (17,63 Euro) etwas weniger als noch in diesem Jahr. Der Preis der Jahresvignette dagegen wurde von 1.500 Kronen (64 Euro) auf 2.300 Kronen (97,50 Euro) deutlich heraufgesetzt. Zusätzlich gibt es reduzierte Ökopreise für die jeweiligen Vignetten, abhängig davon, ob man einen Plug-in-Hybrid oder ein mit BioCNG oder Erdgas betriebenes Auto fährt. Ab Jahresanfang können alle Vignetten der Tschechischen Republik übrigens drei Monate im Voraus gekauft werden. Ab 1. März 2024 wird es außerdem eine Ein-Tages-Vignette für 200 Kronen (8,50 Euro) geben – gültig jeweils bis Mitternacht des Tages, für die sie gekauft wurde.

Slowenien bekennt sich voll und ganz zum digitalen Wandel und hat die Klebevignetten abgeschafft. Für eine Woche, einen Monat bzw. ein Jahr fallen für Pkw und Wohnwagen bis 3,5 Tonnen unverändert 16, 32 bzw.

117,50 Euro an. Für Motorräder hat sich die Maut ebenfalls nicht verändert. So betragen die Preise für die gleichen Zeiträume nach wie vor 8,32 bzw. 58,70 Euro.

 

Führerscheintausch

Auch 2024 geht der schrittweise Führerscheintausch vom rosafarbenen bzw. grauen Papierformat in die scheckkartengroße, fälschungssicherere Plastikkarte weiter: Bis spätestens zum 19. Januar 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umgetauscht haben – andernfalls droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld. Im Anschluss daran haben die Jahrgänge 1971 oder später, deren Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde, ein Jahr Zeit für den Umtausch ihres Führerscheins.

 

 

 

 

Lkw-Maut mit CO2-Aufschlag ab 3,5 t

Wegen den CO2-Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen ist auch die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen erhöht worden. Die erhobenen Mautsätze sind ab dem 1. Dezember 2023 mit einer „Differenzierung" von 200 Euro pro Tonne CO2 versehen. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Aufschlag auf die Wegekosten auch von Lastkraftwagen zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen erhoben. Handwerkerfahrzeuge und Wohnmobile in diesen Gewichtsbereichen sind allerdings von der Mautpflicht befreit. Über die steigenden Transportaufwendungen werden auch Verbraucher indirekt belastet. Lediglich Transportfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor müssen bis zum 31. Dezember 2025 keine Maut zahlen.

Keine Neuzulassung ohne Assistenzsysteme

Ab dem 7. Juli 2024 können einzelne Neuwagen nur dann erstzugelassen werden, wenn bestimmte Assistenzsysteme an Bord sind. Das ist die zweite Stufe von EU-Vorgaben. Schon vor zwei Jahren sind bei den Regeln der Typzulassung von Modellreihen folgende technische Anforderungen ergänzt worden.

Dazu gehört der „intelligente Geschwindigkeitsassistent", der den Fahrer per Anzeige bzw. akustischem Signal warnt, wenn er eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung übertritt. Allerdings darf die Funktion abschaltbar sein und der Fahrer muss seine Geschwindigkeit weiterhin frei wählen können.

Eine „ereignisbezogene Datenspeicherung", auch als „Black Box" bekannt, ist dann bei Neuwagen immer mit an Bord. Sie erfasst bei einem Unfall anonymisierte Fahrdaten in einem Speicher und macht sie für eine spätere Auswertung verfügbar.

Verbindlich verbaut ist jetzt auch ein „Notbremsassistent". Dieser muss in der Lage sein, vor dem Fahrzeug befindliche statische Objekte und sich bewegende Fahrzeuge zu erkennen und im Bedarfsfall selbständig bremsen können.

Ebenfalls im neuzuzulassenden Fahrzeug muss das „Notbremslicht" vorhanden sein. Es zeigt dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit ABS-Aktivierung durch gleichzeitiges Aufleuchten der Bremsleuchten und des Warnblinkers an.
Der „Rückfahrassistent" soll dem Fahrer beim Rückwärtsfahren Informationen über Personen und Objekte, die sich hinter dem Fahrzeug befinden, geben.

Der AvD macht darauf aufmerksam, dass mit einer Änderung der StVO ein Abschaltverbot von Abbiegeassistenten bei Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eingeführt werden sollte. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Allerdings wurden die dazu notwendigen Änderungen im vorgelagerten Straßenverkehrsgesetz im November 2023 überraschend im Bundesrat abgelehnt. Das Gremium bemängelte fehlende vorrangige Stellung der Sicherheit des Verkehrs im Gesetzeswortlaut. Der Bundestag hat es nun in der Hand, durch Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundesrat die Gesetzesvorhaben vor dem Scheitern zu bewahren.

Bußenvollstreckung zwischen Schweiz und Deutschland

2024 wird ein neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag in Kraft treten. Wer in der Schweiz geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamtes für Justiz in Deutschland Bußgelder zahlen zu müssen. Beträge von mindestens 80 Franken oder 70 Euro bilden bei der Beitreibung die Untergrenze. Die Schweiz hat bekanntlich ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland. Es ist deshalb mit Deutschland im Vertrag vereinbart, dass erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden soll.

 

EU arbeitet an Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Die Europäische Union arbeitet an verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben, die 2024 vor den Europawahlen noch zum Abschluss gebracht werden sollen.

Darunter befindet sich die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht dabei die regelmäßige Erneuerung des Führerscheins und damit eventuell verbundenen medizinischen Tests. Anfang Dezember 2023 hatten die Verkehrsminister der EU-Mitglieder sich darauf geeinigt, dass Autofahrerinnen und Autofahrer selbst bestätigen müssen, sich fit genug zum Fahren zu fühlen. Damit sind verpflichtende Untersuchungen älterer Fahrer erst einmal vom Tisch. Der AvD sieht wie Verkehrsminister Dr. Wissing keinen Anlass für Selbstauskünfte für alle, ohne konkreten Grund. Der bürokratische Aufwand für private Fahrerinnen und Fahrer wäre viel zu hoch. Die periodischen Verlängerungen des Führerscheins von etwa 40 Millionen Fahrerlaubnissen allein in Deutschland sind überdies von den Betroffenen selbst zu zahlen. Der AvD empfiehlt, freiwillig die Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen. Schon nach gesetzlichen Vorschriften ist jeder Fahrer vor Fahrtantritt dazu verpflichtet, unabhängig vom Alter einzuschätzen, ob das Fahrzeug sicher geführt werden kann. Fahrschulen und die entsprechenden Dienste der Prüforganisationen bieten solche Checks an.

Geplant ist auch, der grenzüberschreitenden Verfolgung von straßenverkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen durch besseren Informationsaustausch zu erleichtern. Es sollen die Tatbestände, über die Mitgliedstaaten informieren müssen, präzisiert, und die mitzuteilenden Daten vereinheitlicht werden.
Ebenfalls europaweit Geltung erhalten sollen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen in anderen Ländern als dem Wohnsitzstaat verhängte Fahrverbote. Hierfür hatte der Verkehrsausschuss des Europaparlaments Anfang Dezember 2023 ebenfalls grünes Licht gegeben. Die entsprechenden Pläne müssen nach Durchlauf durch die Gremien von der EU-Kommission 2024 noch vor den Europawahlen verabschiedet werden.

 

Euro 6e ab September 2024

Im Rahmen der bestehenden Euro-6-Norm wurden die Regeln für die Übereinstimmung von Emissionswerten mit den geltenden RDE-Vorgaben (RDE = Real Drive Emissions) angepasst. Nach der Einführung zum September 2023 bei den Typgenehmigungen von Modell-Baureihen, ist die Vorgabe ab 1. September auch für alle Erstzulassungen Pflicht („Euro-6e-Norm").

Nur noch Reifen mit „Alpine"-Symbol

Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen aufgezogen werden, die auf der Reifenflanke das „Alpine"-Symbol tragen. Nur solche erfüllen die in Deutschland vorgeschriebene situative Winterreifenpflicht. Das sind Winter- bzw. Ganzjahresreifen im Sinne des Gesetzes. Eine M+S-Kennzeichnung hingegen reicht nicht mehr, die Übergangsfrist dafür läuft dann ab. Diese wurde deshalb eingerichtet, weil auch einige Sommerreifen das M+S-Label tragen durften.

Führerschein-Umtausch

Die Pflicht zum EU-Scheckkarten-Führerschein geht in die nächste Runde: Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19.1.2024 ihren Führerschein in das EU-Dokument umtauschen. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang bestehen, lediglich für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt. Wer einen EU-Scheckkarten-Führerschein beantragt, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, ein biometrisches Passfoto beifügen, den zu tauschenden Papier-Führerschein mitbringen und eine Gebühr zwischen 25 Euro und 30 Euro zahlen. Ist der bisherige Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnortes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle per Post, telefonisch oder online anzufordern. Wird die Tauschfrist nicht eingehalten, kann das 10 Euro Verwarngeld kosten. Die Fahrerlaubnis bleibt aber trotz ungültigem Dokument immer erhalten.

Neue Typklassen-Einstufungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Für 70 Prozent, also rund 29,4 Millionen Autofahrerinnen und -fahrer in Deutschland ändert sich 2024 nichts an der Einstufung ihres Fahrzeugs in den aktuellen Typklassen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die übrigen 13 Millionen hingegen werden nach oben oder unten umgestuft. Konkret, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gelten für rund 7,4 Millionen Autofahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,4 Millionen von besseren Typklassen profitieren. Für einige Modelle geht es sogar um mehr als eine Klasse nach unten oder oben: Beispielsweise verbessert sich der Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016) um ganze drei Klassen und der Dacia Jogger (Typ DJF, seit 2022) um zwei Klassen. Der Ford Focus 1.0/ 74 kW (Typ DEH, seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) verschlechtern sich hingegen um je drei Typklassen.

 

Grüne Plaketten müssen zur Hauptuntersuchung

Mit einer grünen Plakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen ist 2024 die Hauptuntersuchung (HU) zu absolvieren. Die TÜV-Plakette für die regelmäßige HU wechselt jedes Jahr die Farbe aus sechs verschiedenen Farbtönen, die sich regelmäßig wiederholen. Aufgeklebt wird 2024 dann blau.

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