Bundes-Notbremse wegen Corona Pandemie

Droht Autofahrern ein Fahrverbot ab 22 Uhr?

Bundes-Notbremse wegen Corona Pandemie: Droht Autofahrern ein Fahrverbot ab 22 Uhr?
Erstellt am 22. April 2021

Ab kommenden Samstag könnte es in Deutschland, bzw. bestimmten Kreisen und Städten ein Fahrverbot ab 22 Uhr geben!

Am Dienstag vergangener Woche (13. April) verabschiedete das Bundeskabinett eine deutschlandweit verpflichtende Notbremse, die jedes Bundesland ziehen muss, wenn dort in einem Kreis oder kreisfreien Stadt die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tage auf mehr als 100 steigt. Gestern (21. April) hat auch der Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt und die Änderungen des Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz  an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag die bundesweite Notbremse automatisch gezogen werden. Diese Notbremse beinhaltet unter anderem auch Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr am Folgetag. Ausnahmen gibt es u.a für den Weg zur oder von der Arbeit, Arztbesuche im Notfall oder Fahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen.

Das bedeutet für Autofahrer ein Fahrverbot in diesen Kreisen und das nicht nur für Einwohner der betroffenen Städte sondern für alle! Man sollte sich also vor Antritt der Fahrt nach 22 Uhr informieren, ob man auf der Fahrtstrecke gegebenfalls durch eine Stadt mit Ausgangssperre durchfahren muss. So könnte z.B. die nächstgelegene Autobahnabfahrt in einer betroffenen Stadt liegen. Bußgelder - die Bundesländer legen die Höhe der Sanktionen fest - sollen empfindlich sein und Kontrollen sind zu erwarten. Welche Bußgelder im einzelnen tatsächlich bei Verstößen verhängt werden, liegt im Ermessen der handelnden Ordnungsbehörde.

Bereits jetzt gibt es in einzelnen Städten und Kreisen Ausgangsbeschränkungen! Aber wenn der Gesetzentwurf des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundesrat ist, könnte die Notbremse bereits am Samstag, 24. April 2021 bundesweit in Kraft treten!

Edit: Transitfahrten per Auto auf Bundesfernstraßen (Autobahnen und
Bundesstraßen), bei denen das Fahrzeug im betroffenen Kreis- oder Stadtgebiet nicht ohne
gewichtigen Grund im Sinne dieser Allgemeinverfügung verlassen wird, sind davon ausgenommen.

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