Corona Krise

Neue Regeln für Autofahrer

Corona Krise: Neue Regeln für Autofahrer
Erstellt am 30. März 2020

Auch beim Auto macht die Corona-Krise nicht halt. Gerade in diesen Zeiten nutzen die Menschen weniger den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) sondern das eigene Fahrzeug!

Doch aufgrund der verordneten Kontaktsperre gibt es neue Regeln für Autofahrer:

Der Mindestabstand von 1,5 Metern öffentlichen Raum zu Personen, die nicht mit im Haushalt leben, geht im Auto aus Platzgründen nicht. Da der Auto-Verkehr im Beschlusspapier nicht erwähnt ist, gilt hier zwar der Mindestabstand nicht, man darf aber nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts fahren.

Fahrgemeinschaften mit drei oder mehr Personen verstoßen also gegen das Kontaktverbot und können mit 200,- € bestraft werden.

Für in einem gemeinsamen Haushalt lebende Familien gilt das Kontaktverbot natürlich nicht.

 

 

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