Dashcams nicht für YouTube, Facebook oder Polizei

Dashcams nicht für YouTube, Facebook oder Polizei:
Erstellt am 13. August 2014

Bei Unfällen oder gefährlichen Verkehrssituationen zeichnen Car Dashcams das Geschehen vor der Motorhaube auf und sorgen im Ernstfall für Beweismaterial. Dashcams sollen ein möglichst vollständiges Bild der Verkehrssituation vor dem Fahrzeug aufzeichnen. Beim Einsatz von Dashcams sind einige rechtliche Aspekte von Bedeutung, die sich von Land zu Land unterscheiden. So ist der Einsatz in Österreich aus Datenschutzgründen verboten, der Einsatz in Deutschland unter gewissen Umständen erlaubt.



So hat das Verwaltungsgericht in Ansbach jetzt den Einsatz der Videokameras, die während der Fahrt permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit aber keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln berichtet „ AutoBild.de". Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer



Foto: quintezz/dpp-AutoReporter

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