Gilt nicht nur an Karnaval: Vorsicht vor Alkohol im Blut

Ohne Lappen ist jeder Tag Aschermittwoch

Gilt nicht nur an Karnaval:  Vorsicht vor Alkohol im Blut: Ohne Lappen ist jeder Tag Aschermittwoch
Erstellt am 14. Februar 2023

Corona-Einschränkungen für Feierende gibt es keine mehr - und also kann die Karnevalssaison, die mit dem Rosenmontag am 20. Februar 2023 auf ihren Höhepunkt zusteuert wieder nach Lust und Laune gefeiert zu werden. Allerdings ist und bleibt es eine Schnapsidee, Alkohol zu konsumieren und sich dann hinters Steuer zu setzen. Moooment, ein kleines Bierchen wird doch wohl erlaubt sein und ein Schlückchen in Ehren kann keiner verwehren? Denkste, einmal ist keinmal gilt hier nicht. Upps, wer nur 0,33 Liter Bier gegluckert hat, kann schon 0,3 Promille Alkohol im Blut haben. Und dieser Wert hat für Kraftfahrer unter Umständen Folgen. Wer zum Beispiel zu dicht auffährt - dem drohen wegen des Tatbestandes der sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Findet sich im Zuge einer Polizeikontrolle noch mehr Alkohol im Blut des Fahrers wird‘s richtig teuer. Ergibt der Alkoholtest bzw. die Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr - dann wird dies als Ordnunsgwidrigkeit eingestuft, die, wenn man zum ersten Mal als Alkoholsünder erwischt wird, mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg belegt.

Ist man allerdings Wiederholungstäter, fällt die Strafe höher aus. Der zweite Vorfall wird zwar auch "nur" mit zwei Punkten in Flensburg geahndet, aber es werden obendrein 1.000-Euro-Bußgeld und drei Monate Fahrverbot fällig. Beim dritten Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze fällt das Bußgeld mit 1.500 Euro nochmals deutlich höher aus. Zwei Punkte für die Verkehrssünderkartei und drei Monate Fahrverbot gibt es auch in diesem Fall obendrauf.

Es kann kriminell werden...

Wer noch ordentlicher getankt hat und mit mehr als 1,1 Promille (das kann bei einem normal großen und normal schweren Mann nach drei halben Bieren erreicht sein) hinterm Steuer erwischt wird, dem unterstellt das Gesetz per se absolute Fahruntüchtigkeit. Dann wird's im wahren Sinn des Wortes kriminell. Denn ab 1,1 Promille betrachtet der Gesetzgeber die alkoholisierte Fahrt nicht länger als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Drei Punkten in Flensburg und den Entzug des Führerscheins für sechs Monate hat man sich dann auf jeden Fall eingehandelt. Hinzu kommt eine Verhandlung vor Gericht, wo als weiteres Strafmaß entweder eine saftige Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr droht.

Gefahr am Morgen danach

Übrigens: Wer nach durchzechter Nacht sich am nächsten Morgen ins Auto setzen will, sollte das Thema Restalkohol bedenken. Es dauert nämlich ca. zehn Stunden bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird.

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