Infrastrukturabgabe auch für Oldtimer?

Kommt die Maut für historische Fahrzeuge?

Infrastrukturabgabe auch für Oldtimer? : Kommt die Maut für historische Fahrzeuge?
Erstellt am 15. Juli 2014

Die Ankündigung über die Einführung einer Infrastrukturabgabe ab 2016 sorgt bei den Oldtimerbesitzern für berechtigte Zweifel. In den Medien wurde das Infopapier zur Pkw-Maut - jetzt Infrastrukturabgabe genannt - vorgestellt. Zunächst einmal ist es ein Infopapier, auf deren Grundlage die betroffenen Bundesministerien die entsprechenden Gesetzentwürfe nach der Sommerpause vorantreiben werden (mehr unter www.bmvi.de).



Da kein Fahrzeughalter von einer finanziellen Mehrbelastung gegenüber der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer betroffen sein soll, ist ein aufwändiges Berechnungsverfahren entwickelt worden. Danach bedeutet das für das H-Kennzeichen:



Kfz-Steuer bisher 191,73 €

Infrastrukturabgabe Benzinfahrzeug 103,04 €

Kfz-Steuer neu 88,69 €

Infrastrukturabgabe Dieselfahrzeug 112,35 €

Kfz-Steuer neu 79,38 €



So dass in jedem Fall keine Mehrbelastung entsteht. Besonders spannend wird das jedoch bei der 07-Nummer, ebenso bei dem Händlerkennzeichen 06 und den Kurzzeitkennzeichen 03 und 04. Denn, da die Infrastrukturabgabe alle Straßen und nicht nur Autobahnen betrifft, darf logischerweise nur das Fahrzeug in Verkehr gebracht werden, für das die Infrastrukturabgabe entrichtet wurde. Also müsste der 07-Halter entsprechend seiner Fahrzeuganzahl Vignetten erhalten, der Händler einen ganzen Jahresblock, und bei den Kurzzeitkennzeichen eine befristete Vignette ausgegeben werden.



(Quelle: DeuVet)

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community