Infrastrukturabgabe

Diese Oldtimer sind von der PKW-Maut befreit

Infrastrukturabgabe: Diese Oldtimer sind von der PKW-Maut befreit
Erstellt am 11. Januar 2019

Die Infrastrukturabgabe - im Volksmund als PKW-Maut bezeichnet - wird im Oktober 2020 eingeführt. Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge und auf Bundesfernstraßen fahrende Fahrzeuge aus dem Ausland müssen diese PKW-Maut, die abhängig von Motor, Hubraum und Emissionsklasse gestaffelt wird, aber bei maximal 130 €/Jahr liegt entrichten. 

Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw zu vermeiden, wurden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen.

Für Oldtimer mit einem H-Kennzeichen wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 € zu zahlen sein.

Oldtimer mit rotem Kennzeichen (07-Kennzeichen), die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung. Wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit werden solche Fahrzeuge von der Infrastrukturabgabe befreit.

(Quelle: BMVI)

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