Jetzt wird es teuer: Neue StVO-Verordnungen in Kraft ab 19.10.2017

Härtere Straßen für Verkehrssünder

Jetzt wird es teuer: Neue StVO-Verordnungen in Kraft ab 19.10.2017: Härtere Straßen für Verkehrssünder
Erstellt am 20. Oktober 2017

Mit dem 19.10.2017 treten neuen Verordnungen der Straßenverkehrsordnung in Deutschland in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen gehen höhere Bußgelder einher. Sie steigen teilweise um das sechzehnfache. Im Kern geht es um eine Verschärfung des sogenannten Handyparagrafen, der nutzung von modernen Kommunikationsmitteln im Auto sowie um höheren Bußgeldern für Personen, die Rettungskräfte bei Hilfseinsätzen blockieren.

Seit heute, den 19.10.2017 gelten für die Verkehrsteilnehmer folgende neue Bestimmungen sowie Bußgelder im Verstoßfall.


1. Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn

Die Bußgelder werden von bisher 20 Euro auf mindestens 200 Euro Regelgeldbuße angehoben. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg.
Für die Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung werden neue Tatbestände geschaffen, zusätzlich können Fahrverbote und Geldbußen bis zu 320 Euro verhängt werden.
Wer bei Nahen eines Einsatzwagens mir Blaulicht und Martinshorn die Fahrbahn frei macht, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.

2. Smartphone- und Tablet-Nutzung im Kraftfahrzeug

Das Bußgeld für die unerlaubte Nutzung eines Handys während der Fahrt steigt von 60 auf 100 Euro an. Im Falle von besonders schweren Verstößen drohen sogar Geldbußen inHöhe von 150 bzw. 200 Euro sowie Fahrverbote.
Auch Tablets, E-Book-Reader etc. sowie Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen, Surfen im Internet sprich die Bedienung von Kommunikationsgeräte im hand-held-Betrieb fallen unter das Handyverbot am Steuer. ‎
Gestattet bleibt die Nutzung von Sprachsteuerung und Vorlesefunktionen. Ebenfalls erlaubt sind Head-Up-Displays.

Das ist die neue Regelgeldbuße im Falle des Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt:

- beim Führen eines Krafrfahrzeugs werden 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig
- liegt eine Gefährdung vor, kostet der Verstoß 150 Euro plus und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignunsgregister
- im Fall einer Sachbeschädigung werden 200 Euro Bußgeld berechnet; zusätzlich gibt es einen Monat Fahrverbot plus 2 Punkte in Fensburg
- Achtung Radfahrer: Handy am Ohr kostet ab dem 19.10.2017 eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro. (Bild: ADAC)

Autor: Mathias Ebeling  

 

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