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Das ändert sich für Autofahrer ab dem Jahr 2018

Ratgeber: Das ändert sich für Autofahrer ab dem Jahr 2018
Erstellt am 22. Dezember 2017

Alle Jahre wieder ändert sich die Gesetzeslage für Autofahrer. Auch im Jahr 2018 ist das nicht anders und so stehen zahlreiche Neuerungen und Änderungen an, die Ihr kennen solltet.

Höhere KFZ-Steuer für Neuwagen

Für Neufahrzeuge steigt ab Herbst 2018 die Kfz-Steuer. Basis für die Bemessung der Steuer ist dann der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Mit dem WLTP erhalten Autofahrer Verbrauchs- und Schadstoffangaben, die näher an der Realität liegen als die Werte, die derzeit auf Basis des NEFZ-Standards (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen werden. Da der WLTP-Wert in der Regel höher sein wird als der NEFZ-Messwert des gleichen Automodells, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs ab 1. September 2018 etwas höher ausfallen.

Abgasuntersuchung im Endrohr

Ab 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung bei allen Autos wieder am Auspuff gemessen. Damit steigen die Kosten für die Hauptuntersuchung. Durch die Messung im Endrohr soll der wirkliche Schadstoffausstoß eines jeden Fahrzeug individuell gemessen werden.

 

Automatischer Notruf bei Unfall

Ab 31. März 2018 wird eCall europaweit in allen "typneuen" Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. eCall ist ein europaweit verfügbarer Notrufdienst für Fahrzeuge, bei dem im Fahrzeug verbaute Sensoren einen eigenen schweren Verkehrsunfall erkennen und einen Notruf an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auslösen. Der Notruf kann zudem manuell per Notruftaste erfolgen. Zusätzlich zum Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle übertragen, unter anderem die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung.

Dieselfahrverbote in den Innenstädten

Am 22. Februar 2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwg) in Leipzig über Fahrverbote für Diesel-Pkw in der Düsseldorfer Innenstadt. Kommt das Gericht zur Auffassung, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können, dürften bald weitere Städte nachziehen und die Einführung der “Blauen Umweltplakette“ wird wahrscheinlich. Denn auch in Berlin, Stuttgart, München und vielen anderen Städten werden die Stickoxidwerte überschritten.
Im kommenden Jahr werden bei Euro NCAP (European New Car Assessment Programme) die Bewertungen und Testprotokolle zur aktiven Sicherheit angepasst. Es wird dann schwieriger, fünf Sterne im Crashtest zu bekommen. Bislang war es für die Hersteller ausreichend, einen Notbremsassistenten oder einen Spurassistenten zu verbauen. Im neuen Jahr können nur noch Fahrzeuge die Höchstwertung bekommen, die über Notbrems- und Spurassistenten verfügen.

Winterreifen nur noch mit speziellen Symbol

Ab 2018 hergestellte Reifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. M+S-Reifen ohne Schneeflockenzeichen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen aber bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.

 

Höheres Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht

War ein Autofahrer ohne geeignete Winterbereifung unterwegs, wurde er bisher mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft; bei einer zusätzlichen Behinderung mit 80 Euro. Ab 2018 wird nun auch der Halter des Fahrzeugs bestraft. Ihm drohen ab dann eine Geldbuße von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Neue Typ- und Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung 

Zum Jahreswechsel werden die neuen Kfz-Versicherungstarife fällig. Ermittelt wird die Höhe anhand der Neueinstufung der Typ- und Regionalklasse. Darüber haben die Versicherungen ihre Kunden bereits im Herbst dieses Jahres informiert.

 

Quelle: ADAC, KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V

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