Ratgeber

Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – ein Einspruch lohnt sich!

Ratgeber: Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – ein Einspruch lohnt sich!
Erstellt am 30. Oktober 2020

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. gibt nützliche Tipps und Ratschläge, wie man sich verhalten sollte und wo die häufigsten Fehlerquellen liegen
Ein Bußgeldbescheid ist immer ärgerlich. Niemand bezahlt gerne eine Geldstrafe oder nimmt ein Fahrverbot in Kauf. In den meisten Fällen lohnt sich jedoch ein Einspruch, denn jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. berichten von einer durchschnittlichen Erfolgsquote bei ihren Einsprüchen von etwa 60 Prozent. Um allerdings etwas zu erreichen, ist es wichtig, dass sich der Betroffene von vornherein richtig verhält. Worauf muss geachtet werden und wie kann ein Anwalt helfen, die drohenden Strafen vollständig oder teilweise abzuwenden? Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gibt den Betroffenen einige nützliche Tipps und Ratschläge.
Zu den häufigsten Verkehrsdelikten gehören Rotlichtverstöße und Geschwindigkeits-überschreitungen. Einmal zu viel aufs Gaspedal gedrückt und schon geblitzt worden. Das passiert selbst umsichtigen Auto- und Motorradfahrern, zumal es hierzulande mit allein rund 4.600 stationären Messgeräten („Blitzern“) eine sehr hohe Kontrolldichte gibt. Den Bußgeldbescheid muss der Betroffene jedoch nicht fraglos akzeptieren und sofort bezahlen. Er hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang jedes Bescheids Einspruch dagegen einzulegen. Auf jeden Fall sollte der Bußgeldbescheid genau geprüft werden, am besten von einem Fachanwalt. Denn jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – sei es wegen fehlender Informationen oder Formfehlern. Immer dann bestehen beste Aussichten, dass der Bescheid zurückgenommen wird.

Immer die Einspruchsfrist einhalten

Die wichtigste Regel ist, die 14-tägige Einspruchsfrist einzuhalten. Sie beginnt, sobald der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet. Wird nicht fristgemäß Einspruch eingelegt, ist der Bescheid rechtskräftig und auch ein Verkehrsanwalt kann im Regelfall kaum mehr etwas dagegen tun. Vorteilhaft ist aus anwaltlicher Sicht, wenn sich der Mandant gegenüber der Behörde nicht schon vor Eingang des Bußgeldbescheids im Anhörungsbogen zur Sache geäußert hat. Unter Umständen könnten hier vom Betroffenen Angaben gemacht worden sein, die das ihm vorgeworfene Verkehrsdelikt erst erhärten und ihn sozusagen überführen.
Ein Urlaub schützt übrigens nicht vor dem Ablauf der Einspruchsfrist. Gemäß der Rechtsprechung muss jeder, dem die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bekannt ist – zum Beispiel durch eine Anhörung oder einen Polizeibeamten – immer Vorsorge dafür treffen, dass rechtzeitig Einspruch eingelegt werden kann. Ansonsten muss der Betroffene glaubhaft machen, dass die Überschreitung der Einspruchsfrist nicht sein Verschulden war. Das gerichtsverwertbar zu beweisen ist aber meistens sehr kompliziert.

Nicht selten treten Messfehler auf

Sollte mit dem Bußgeldbescheid inhaltlich und formell soweit alles in Ordnung sein, können im Fall überhöhter Geschwindigkeit nicht selten bei der Geschwindigkeitsermittlung Fehlerquellen aufgedeckt werden. Dabei können sowohl die eingesetzten mobilen als auch die stationären Messverfahren ursächlich für eine Fehlmessung sein und damit einen Einspruch rechtfertigen.
Die pauschale Beurteilung der Fehleranfälligkeit bestimmter Messmethoden ist nicht möglich. Ein genauer Blick lohnt sich allerdings immer dann, wenn es sich um nicht standardisierte Messverfahren handelt. Dazu wird etwa die Aufzeichnung mit Videokameras oder die Beobachtung durch Polizeibeamte gezählt. Für die Überprüfung der für die korrekte Tempomessung entscheidenden Faktoren beauftragt der Verkehrsanwalt einen externen Sachverständigen, der auch bei standardisierten Messgeräten durchaus Fehler finden kann. Nicht jedes Gerät funktioniert jederzeit einwandfrei oder ist beispielsweise im richtigen Mindestabstand zum Verkehrsschild aufgebaut. Eine Grundregel lautet: Je komplizierter die Messtechnik aufzubauen und zu bedienen ist, desto größer ist die Fehleranfälligkeit.

Der Verkehrsanwalt weiß, worauf es ankommt!

Vor allem wenn Punkte in Flensburg (ab 8 Punkten auf dem Konto ist der Führerschein weg) oder der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel stehen, ist dringend zu empfehlen, sich Rat und Hilfe bei einem fachlich versierten Anwalt zu holen. Ein Verkehrsanwalt weiß aus seiner täglichen Praxis, worauf es in solchen Verfahren ankommt. Nur er und nicht der Betroffene kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, damit alle tatrelevanten Vorgänge genau analysieren und feststellen, ob etwas fehlerhaft ist. So lässt sich beispielsweise nur anhand des Originalfotos der Blitzer-Kamera in der Akte sagen, ob der Betroffene als Fahrer identifizierbar ist. Darüber hinaus kann auch nur ein Anwalt prüfen, ob der Bußgeldbescheid möglicherweise rein formale Fehler, etwa in puncto Ort, Zeit und Messverfahren, sowie bezüglich Verjährung und Rechtsfolgen aufweist. Hinsichtlich der Erfolgschancen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid gilt die Faustregel: Wer sofort einen Anwalt kontaktiert, hat die besten Aussichten, etwas für sich zu erreichen.

Nützliche Tipps zum Bußgeldbescheid

• Prüfen Sie das Datum der Zustellung. Beachten Sie die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids, damit Sie wissen, wieviel Zeit Ihnen für den Einspruch noch bleibt.
• Prüfen Sie die Angaben im Bußgeldbescheid (Name des Betroffenen, Anschrift, Angaben zu Tatort und Tatzeit, Blitzerfoto) und ob Sie die Ihnen vorgeworfene Tat wirklich begangen haben.
• Suchen Sie den fachlichen Rat eines Verkehrsanwalts, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Ihren Fall realistisch bewerten zu lassen. Eine kostenlose Erstbewertung ist zum Beispiel im Internet unter www.verkehrsrecht.de möglich.
• Wägen Sie Kosten und Nutzen gegeneinander ab. Konnte Ihr Anwalt aufgrund der Akteneinsicht eine realistische Einschätzung zu Ihren Chancen abgeben, sollten Sie prüfen, ob das ggf. vorhandene Kostenrisiko Ihnen zu hoch ist.
• Lassen Sie Ihren Anwalt Einspruch erheben. Entscheiden Sie sich für den Einspruch, kann Ihr Anwalt ein sachkundig begründetes Einspruchsschreiben verfassen und der Bußgeldbehörde übermitteln.

Folgt die Behörde dem Einspruch nicht, kann im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung noch einmal mit Nachdruck auf die Einspruchsgründe eingegangen werden. Wollen Sie das Risiko nicht länger tragen, können Sie Ihren Einspruch auch wieder zurücknehmen. Geschieht dies vor Beginn der Hauptverhandlung, entstehen Ihnen dabei in der Regel keine Gerichtskosten.
Hinweis: Bitte lesen Sie zum Thema Bußgeldbescheid auch das Interview mit dem Dresdner Verkehrsanwalt Christian Janeczek.

www.verkehrsanwaelte.de

 

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community