Vorsicht, Bußgeld!

Gefälschte Parkscheiben unterwegs

Vorsicht, Bußgeld!: Gefälschte Parkscheiben unterwegs
Erstellt am 30. November 2022

Parkscheiben sind ein oft und gern gesehenes Werbegeschenk. Auf vielen Messen, aber auch bei Werkstätten bekommt man oft eine dieser praktischen Parkscheiben geschenkt, doch Vorsicht: Es gibt auch für dieses kleine Teil offzielle Regeln der Straßenverkehrsordnung.

So muss die Parkscheibe nach Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechend Rd Nr. 16 der VwV zu § 39 StVO zunächst einmal blau sein. Auch das Format ist festgelegt: 15 Zentimeter hoch und 11 Zentimeter breit. Auf der Parkscheibe darf auf der Vorderseite keine Werbung stehen, nur auf der Rückseite. Auf der Vorderseite muss zudem ein weißes drehbares Zifferblatt mit Stunden- und Halbstunden Markierung verfügen.

Aktuell sind meherer tausend falsche Parkscheiben unterwegs, bei denen das Zifferblatt falsch bedruckt ist, nämlich im und nicht gegen den Uhrzeigersinn... Das ist nun bei Parkkontrollen aufgefallen und die Ordnungsbehörden stellen fleissig Knöllchen in Höhe von 20,- Euro aus.

Falsche Parkscheibe mit Zifferblatt gegen den Uhrzeigersinn

Passende Themen

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community