Wechselkennzeichen: Abwarten und nachrechnen!

Wechselkennzeichen: Abwarten und nachrechnen!:
Erstellt am 20. Dezember 2011

Ab Mitte des kommenden Jahres können Autofahrer kurzfristig abwechselnd zwei private Fahrzeuge (max. 3,5 t Gesamtmasse, auch historische) mit einem gemeinsamen Kennzeichen nutzen. Dem gewerblichen Güter- und Personenverkehr steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. Der Bundesrat folgte nun doch dem Dringlichkeitsantrag von Verkehrsminister Peter Ramsauer auf Einführung eines Wechselkennzeichens. Doch ab wann rechnet sich eine solche Kennzeichen-Lösung? Wie so oft im Leben gilt auch hierbei: Das Paket muss stimmen.

Ein Fall für zwei – oder?

Hauptziel dieser umwelt- und verkehrspolitischen Maßnahme ist es, Autofahrer im innerstädtischen Verkehr zur Anschaffung bzw. zum Einsatz besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge (z. B. Elektro-, Hybrid- oder moderne „saubere“ Zweitfahrzeuge) zu animieren. Bei anderen Einsatzzwecken wie Urlaubsfahren oder Fahrten mit mehreren Personen oder bei sperriger Zuladung könnte auf das bisherige Fahrzeug zurückgegriffen werden. Alles nach dem Motto: „entweder-oder“.

Ein mehrköpfiger Haushalt hat also demnächst die Wahl zwischen klassischer Einzelzulassung beider Fahrzeuge oder künftig eingeschränkter Mobilität bei Wechselkennzeichen, denn das spezielle Kennzeichen darf immer nur an einem der beiden zugelassenen Fahrzeuge geführt werden. Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhr- sowie rote Kennzeichen werden laut GTÜ nicht als Wechselkennzeichen ausgeführt.

Diese vereinfachte Zulassung von zwei Fahrzeugen gleicher Klasse (M1, L oder O1) ist nach Ansicht der Stuttgarter Sachverständigen aber nur dann attraktiv, wenn das Gesamtpaket von Fahrzeugart und -verwendung, Mobilitätsbedürfnis und Gesamtkosten auch passt.

Zweigeteilt

Die zweiteilige Konstruktion des Wechselkennzeichens soll dessen Handhabung erleichtern. Es besteht aus dem wechselweise angebrachten gemeinsamen Kennzeichenteil mit der Zulassungsplakette und dem jeweils installierten fahrzeugbezogenen Teil mit der HU-Plakette. Nimmt das Fahrzeug am Straßenverkehr teil, sind beide Kennzeichen zu führen. Das andere, nicht genutzte Fahrzeug dürfe während seiner „Ruhephase“ allerdings nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden, wird betont.

Versicherung günstiger, Steuer unverändert

Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge bislang an der üblichen Verkehrsflächennutzung und Einsatzdauer orientierten, ist mit günstigeren Beitragssätzen zu rechnen. Bei der GTÜ geht man davon aus, dass sich die Versicherungsbranche am ADAC-Konzept für eine Wechselkennzeichenversicherung orientieren wird und es „unterm Strich“ günstiger wird. „Schließlich fährt man mit Wechselkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge in der Summe ja nicht öfter und weiter als vorher, sondern verteilt die bisherigen Aufgaben lediglich auf zwei Fahrzeuge“, so die Argumentation der Stuttgarter. Das Bundesfinanzministerium habe sich bislang nicht zu dieser Sicht der Dinge durchringen können, da es massive Steuerausfälle befürchte.

Nachrechnen lohnt sich

Ob und für wen sich die Wechselschildregelung unterm Strich wirklich lohnt, wird sich erst erweisen, wenn Steuersätze und Verwaltungsgebühren verbindlich benannt sind und entsprechende Versicherungsverträge angeboten werden. Nach derzeitigem Stand sind für eine Fahrzeugneuzulassung rund 105 Euro fällig: 40 Euro Sachkosten, ca. 65 Euro Verwaltungsgebühren (Erhöhung um 3 Euro). So sieht es bislang jedenfalls die entsprechende „Vorlage zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ vom 4. November vor. Die Sachverständigen empfehlen deshalb: abwarten, bis alle Details und Kosten verbindlich geregelt sind, und dann nachrechnen.



www.gtue.de





Hier gibt es noch mehr Infos:



http://www.adac.de/

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3 Kommentare

  • BlueSuede_Buick

    BlueSuede_Buick

    das wechselkennzeichen ist definitiv nur was für die elektro-auto lobby... ansonsten hat man in berlin verschlafen, mal einen blick über den zaun nach austria zu werfen.... da solls ja klappen. die steuer abzuschaffen und auf den sprit umlegen, ist meiner meinung nach keine alternative, dafür brauchen unsere autos zuviel... ausserdem haben wir doch schon seit 1994 "unser" wechselkennzeichen - für oldtimer in form des 07ers...
  • goldenolds

    Goldenolds

    Ich habe mich ja schon im anderen Thread dazu geäussert aber ich wiederhole mich gerne... "...und weil die Steuern für beide Fahrzeuge trotzdem in voller Höhe bezahlt werden müssen wird dieses Kennzeichen nicht wirklich groß einschlagen. Diesen unausgegorenen Mist als Erfolg für die Autofahrer zu bezeichnen empfinde ich als Hohn... Eine Pauschalbesteuerung des hubraumstärkeren Fahrzeug wäre ein Gewinn, aber so..." schöne Grüße, Mario
  • Chevy-76

    Chevy-76

    "....ist mit günstigeren Beitragssätzen zu rechnen....." Welche in Folgejahr bestimmt durch Tarifänderungen angehoben werden?! o_0

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