Stichtag 1. November Neue Regeln für H-Kennzeichen

Interview mit Mario de Rosa, Initiative Kulturgut Mobilität

Stichtag 1. November Neue Regeln für H-Kennzeichen: Interview mit Mario de Rosa, Initiative Kulturgut Mobilität
Erstellt am 10. Oktober 2011

Viele Oldtimerfahrer in der Szene sind verunsichert, ab dem 1. November soll es eine Neuregelung zum H-Kennzeichen geben. Thomas Frankenstein vom Online-US-Car-Magazin AmeriCar.de befragte dazu Mario De Rosa 1. Vorsitzender von der Initiative Kulturgut Mobilität (IKM), Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. ist eine unabhängige, nichtkommerzielle Interessensvertretung der Oldtimerszene, die sich für den Erhalt des historischen mobilen Erbes und die Möglichkeit zur Teilnahme von Oldtimern am Straßenverkehr ohne staatliche Restriktionen einsetzt.

AmeriCar.de: Hallo Mario, stimmt das mit der Neuregelung?



Mario De Rosa: Ja, ab 01.11. gibt es eine Neuregelung zum H-Kennzeichen.



AmeriCar.de: Welche Kriterien müssen Oldtimer erfüllen, um zukünftig ein H-Kennzeichen zu erlangen?



Mario De Rosa: Die Kritierien sind im Wesentlichen dieselben geblieben, es gibt nur zwei grundlegende Änderungen, die erwähnenswert sind. Zum einen sind nun Umbauten auch dann anerkennungsfähig, wenn diese neueren Datums sind. Dazu muß nur gewährleistet sein, daß dieser Umbau in den ersten zehn Jahren des Fahrzeuglebens technisch und rechtlich möglich sowie abnahmefähig gewesen wäre. Die Regelung, daß ein Umbau nur dann anerkennungsfähig ist, wenn die entsprechende Änderung nachweislich in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung erfolgt ist, entfällt. Zum anderen ist man von den klassischen Zustandsnoten weggekommen. Die neue Richtlinie besagt ganz klar: "Guter Pflege- und Erhaltungszustand, also besser als 'normale alte' Fahrzeuge." Das bedeutet unmißverständlich, daß man sich von den Zustandsnoten verabschiedet hat. Jetzt kann man natürlich die Sache von zwei Seiten betrachten. Die einen, die nun eine Verschärfung wittern und die anderen, die es als Liberalisierung sehen. Ich persönlich sehe es als Liberalisierung. Der optische Erhaltungszustand muß nicht mittels irgendwelchen ellenlangen Listen akribisch festgehalten werden, um anschließend eine Zahl zu bekommen, die aus der Division der vorherigen Summe der einzelnen Zustandsnoten resultiert. Auf gut Deutsch heißt das für uns alle: Der Wagen muß optisch so beschaffen sein, daß man ihm den Liebhaberstatus ansieht. Gewöhnliche und angemessene Altersspuren waren und werden kein Hinderungsgrund für ein H-Kennzeichen sein. Alles was darüberhinausging, war vor der Neufassung nicht abnahmefähig. Nun besteht durchaus die Chance, für Fahrzeuge, an denen ihre spezielle Vorgeschichte ihre sichtbaren Spuren hinterlassen hat, ein H-Kennzeichen zu bekommen, ohne die Spuren der Zeit als Opfer für die H-Abnahme für immer getilgt bekommen zu müssen.

AmeriCar.de: Betrifft das nur die Neu-Abnahmen oder auch die Oldtimer, die ja alle zwei Jahre vorgeführt werden müssen, also auch bei der Wiedervorführung?



Mario De Rosa: Das betrifft auch die Oldtimer, die alle zwei Jahre vorgeführt werden müssen. Da hat sich aber nichts geändert, das war schon vorher so. Im Rahmen der Hauptuntersuchung findet nach wie vor nicht jedes Mal eine "H-Abnahme" statt, es wird lediglich darauf geachtet, ob zum Beispiel technisch für die Hauptuntersuchung irrelevante, aber optisch auffällige Karosserieschäden vorhanden sind oder der Wagen einen insgesamt ungepflegten Eindruck hinterlässt.



AmeriCar: Gilt diese Neuregelung auch bei der Abnahme für 07er Kennzeichen?



Mario De Rosa: Ja, diese Regelung gilt auch bei der Abnahme der 07er-Fahrzeuge, da die Kriterien der schon seit 2007 vorgeschriebenen Eingangsuntersuchung nach §21c dieselben sind.



AmeriCar.de: Es gibt bei 07er Kennzeichen einen Bestandschutz bei Umzug oder Verkauf, gilt der auch nach dem 1. November?



Mario De Rosa: Das ist eine ganz heikle Frage, denn es hat sich herausgestellt, daß der Bestandsschutz nur regional gilt. Wenn man umzieht, muß man sich gegebenenfalls der Prozedur erneut unterwerfen. Das liegt leider komplett im Ermessen der Zulassungsstelle. Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Bundestag, dessen Mitglied die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. ist, hat sich des Themas bereits angenommen. Wir hoffen, daß wir eine praktikable Lösung angeboten bekommen.

AmeriCar.de: Wo kann der Oldtimer-Besitzer zur Abnahme fahren, weiterhin nur zu TÜV und Dekra oder machen die anderen Prüffirmen wie GTÜ, KÜS & Co auch H-Abnahmen?



Mario De Rosa: Mittlerweile darf jeder amtlich anerkannte Sachverständige eine Oldtimer-Abnahme durchführen. Somit auch GTÜ, KÜS & Co.

AmeriCar.de: An wen wende ich mich, wenn ich Probleme bei der H-Abnahme oder Wiedervorführung bekomme?



Mario De Rosa: Ganz ehrlich? Du kannst Dich in diesem Fall nur an einen anderen amtlich anerkannten Sachverständigen wenden. Denn es hat überhaupt keinen Sinn, sich an einen Club oder Verband zu wenden, denn diese werden einen sturen Prüfer auch nicht von seiner Meinung abbringen. Es sei denn, die verweigerte Abnahme ist gesetzeswidrig.



AmeriCar.de: Vielen Dank für das Interview!

1 Kommentar

  • Dixi

    Dixi

    Gibt es Neuigkeiten beim Wechselkennzeichen? Kann ich dann mehrere Oldies mit einer Nummer fahren? Weiss jemand irgendetwas? Beste Grüße, Dixi

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