ABGELEHNT!

KEINE allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen

ABGELEHNT!: KEINE allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen
Erstellt am 18. Oktober 2019

Der Antrag auf eine Beschränkung der allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen der Bundesttags-Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, Oliver Krischer und weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 17. Oktober im Deutschen Bundestag abgelehnt!

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, in dem sie fordern, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, zum 1. Januar 2020 auf Autobahnen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h einzuführen. Die Antragsteller führen aus, lokal begrenzte Tempolimits verzeichneten nachweisbar positive Effekte. Auch internationale Studien belegten die Wirksamkeit eines Tempolimits für die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung sei ein schneller und unbürokratischer Weg zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit und zu mehr Klimaschutz und unterstütze außerdem den erforderlichen Technologiewandel in der europäischen Automobilindustrie.

Gegen eine Begrenzung von 130 Kilometern pro Stunde sprachen sich 498 Abgeordnete aus, für ein Tempolimit waren 126 Abgeordnete, es gab sieben Enthaltungen.

Der Bundestag lehnt den Antrag ab, da die Autobahnen seien die sichersten Straßen in Deutschland und auf jeweils mindestens 30 Prozent des Autobahnnetzes seien ohnehin bereits dauerhafte oder temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgesehen. Lärmemissionen gingen hauptsächlich von Lkw aus, die aber ohnehin nicht schneller als 80 km/h fahren dürften.

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