Gibt ein Autobesitzer nach einem selbst verschuldeten Unfall seiner Vollkaskoversicherung die bisherige Laufleistung des Fahrzeugs in (hier: 13.000) km an, obwohl er ein amerikanisches Auto fährt und wissen müsste, dass die Laufleistung darin in Meilen gemessen wurde (was einer Summe von 20.920 km entsprach), darf der Versicherer seine Leistung verweigern. Dies deshalb, weil die mitgeteilte Laufleistung angeblich wesentlich geringer war als die tatsächlich zurückgelegten Kilometer (LG Hannover, 6 O 279/06).
Quelle: Auto-Reporter.NET/W. Büser
Foto: Thomas Frankenstein/AmeriCar.de
Achtung: Laufleistung beim Amerikanischen Auto zählt in Meilen
Wichtige Infos für US-Car Besitzer

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