Alles Wichtige zum Thema Saisonkennzeichen

Diese Regeln gelten bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen

Alles Wichtige zum Thema Saisonkennzeichen: Diese Regeln gelten bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen
Erstellt am 2. März 2020

Der Frühling ist da - und damit steigt auch die Lust, Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil wieder aus der Garage zu holen. Wer sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen Geld und Nerven sparen.

Die Gültigkeit des 1997 eingeführten Saisonkennzeichens ist auf mindestens zwei und höchstens elf Monate begrenzt. Je kürzer es gilt, desto größer ist die mögliche Ersparnis bei Steuer und Kfz-Versicherung, denn die Kfz-Steuer wird nur für die Zeit bezahlt, in der das Fahrzeug angemeldet ist. Wer also beispielweise nur sechs Monate fährt, zahlt auch nur für ein halbes Jahr. Auch bei der Kfz-Versicherung lässt sich mit dem Saisonkennzeichen viel Geld sparen.

Ein weiterer Vorteil: Halter, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen, ersparen sich mit dem Saisonkennzeichen das Ab- und Anmelden, sprich den regelmäßigen und oft zeitintensiven Gang zur Kfz-Zulassungsstelle.

Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. Wer also jetzt zu früh startet dem drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe aufgrund des fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Kommt es bei einer Fahrt mit nicht gültigem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Zudem kann es auch zu strafrechtliche Konsequenzen kommen.

Doch Vorsicht, das Saisonkennzeichen hat auch leichte Nachteile. So weist der ADAC darauf hin, dass das Fahrzeug darf außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt oder gar bewegt werden darf. Ein Stellplatz ist also ein Muss. Teilkasko- und Haftpflichtversicherung gelten auf Privatgrund zumindest eingeschränkt weiter: So ist das Fahrzeug zum Beispiel gegen Diebstahl oder Sturmschäden abgesichert.

Auch das so genannte H-Kennzeichen für Oldtimer darf als Saisonkennzeichen beantragt werden. Dies hat der Bundesrat durch eine entsprechende Änderung im bisherigen Verordnungstext klargestellt.

H-Kennzeichen auf Zeit Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen möglich Seit dem 1. Oktober gibt es nun offiziell die Möglichkeit das H-Kennzeichen am Oldtimer mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren

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