Bundesrat hat entschieden

Digitalradio DAB+ wird Pflicht ab 2021

Bundesrat hat entschieden: Digitalradio DAB+ wird Pflicht ab 2021
Erstellt am 5. Dezember 2019

Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradio-pflicht. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Er hat das sechste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes in seiner Plenarsitzung gebilligt. Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf zuvor am 17. Oktober nach einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen. Das Gesetz tritt in Kraft, nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Mit der Entscheidung von Bund und Ländern setzt die deutsche Legislative EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht um. In Frankreich und Italien sind vergleichbare Bestimmungen bereits in Kraft.

Heike Raab, Medienstaatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, begrüßt den Beschluss: „Wir setzen auf Digitalradio, also DAB+. Die Qualität und die flächendeckende Verbreitung überzeugt überall, auch in den ländlichen Regionen. Dass es nun gelungen ist, den digital-terrestrischen Rundfunkstandard im Telekommunikationsgesetz zu verankern, ist wichtig für die bessere Verbreitung von DAB+ fähigen Endgeräten. Der Gesetzgeber entspricht damit auch einer Empfehlung des Digitalradio Boards für eine verpflichtende digitale Schnittstelle. Das ist ein echter Meilenstein. Mit der jetzt bundesweit einheitlichen Regelung profitieren Hörerinnen und Hörer in ganz Deutschland von mehr Programmauswahl und besseren Klang. Hersteller, Händler und Programmanbieter verfügen über die nötige Planungssicherheit für die Umstellung ihres Geräteportfolios.“

Die Staatsministerin für Digitales im Kanzleramt, Dorothee Bär, ergänzt: „An DAB+ führt auch gesetzlich jetzt kein Weg mehr vorbei. Mit der Novelle wird die Digitalisierung des Hörfunks maßgeblich beschleunigt. Als nationale Interoperabilitätsver-pflichtung wird sie die Verbreitung und Akzeptanz von DAB+ in ganz Deutschland verbessern. Die Festschreibung fördert den Zugang zu digitalen Angeboten und ist deshalb auch ein wichtiger Beitrag für den Verbraucherschutz. Mit dem Digitalradio Board werden wir uns weiter dafür einsetzen, das digitale Radio als robustes, niedrigschwelliges und barrierefreies Medium zu stärken.“

In Deutschland sind mehr als 260 unterschiedliche regionale und überregionale Programme über DAB+ verfügbar. Die Abdeckung des Gesamtnetzes erreicht bundesweit 98 Prozent der Fläche; die Autobahnen sind nahezu vollversorgt. Es gibt eine breite Modellauswahl von über 500 DAB+ Radiogeräten für jede Hörsituation: unterwegs im Auto oder beim Camping, für zu Hause, das Bad, die Küche und das Wohnzimmer.

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