Corona-Situation

So fährt man Auto bei Maskenpflicht und Kontakt-Verbot!

Erstellt am 27. April 2020

Wegen dem Corona-Virus tragen immer mehr Menschen einen Mund-Nasen-Schutz oder gar Atemmmaske. Doch beim Fahren eines Autos ist dies nicht erlaubt!

Hintergrund ist die zu gewährleistende Identifizierbarkeit von Verkehrsteilnehmern in der Verkehrsüberwachung. Die Gesichtszüge müssen im Wesentlichen noch erkennbar sein, sonst droht ein Bußgeld von 60 Euro. Besonders bei selbstgemachten Masken bitte darauf achten, dass nicht zu viel vom Gesicht verdeckt wird.

Bereits seit Oktober 2017 gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verhüllungsverbot am Steuer (§23): „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“

Der Mundschutz darf die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit beim Fahren nicht behindern. Wenn die Brillengläser beschlagen, muss man die Maske sofort absetzen. Kommt es deswegen zu einem Unfall, kann die Vollkaskoversicherung die Übernahme des Schadens ablehnen oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzen.

Ausserdem gilt: Wegen des Kontaktverbots darf man nur zu zweit im Auto sein, außer es sind Menschen aus demselben Haushalt.

Tipp: Einer sitzt vorne links, einer hinten rechts.

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