Das ändert sich 2017

Neue Gesetze und Regeln für Autofahrer

Das ändert sich 2017: Neue Gesetze und Regeln für Autofahrer
Erstellt am 2. Januar 2017

2017 ändert sich einiges für Autofahrer  – wie jedes neue Jahr! Die AmeriCar.de Redaktion hat die wichtigesten Änderungen die dieser Übersicht zusammengefasst:

Führerschein

Der Führerschein wird durch höhere Kosten der theoretischen und praktischen Prüfungen teurer. Die theoretische Prüfung kostet künftig 11,90 Euro statt wie bisher 11 Euro. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Die praktische Pkw-Prüfung soll 91,50 Euro kosten.

 

Hauptuntersuchung

Geplant ist eine Erhöhung der Gebühr für die Hauptuntersuchung von bisher 35 Euro auf 54,86 Euro steigen, da die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen anstelle der On-Board-Diagnose wieder am Endrohr vorgenommen werden soll.

 

Handy

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer ab 2017 mit nun 100 Euro statt bisher 60 Euro bestraft. Zudem soll die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung nun auch auf die Nutzung von Tablets, E-Book-Reader und Videobrillen erweitert werden.

 

Benzinpreis

Keine Überraschung ist der Anstieg der Benzinpreise im 2017. Die Ölstaaten haben sich auf eine Reduzierung der Fördermenge geeinigt.

 

 

Rettungsgasse

Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten - also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben.

 

Tempo 30 in Städten

2017 soll es kein generelles Tempolimit von 30 km/h innerorts geben, doch Gemeinden können nun Tempo 30-Zonen unkomplizierter an bestimmten Schwerpunkten wie etwa Schulen, Altenheimen oder Kindergärten eingerichtet werden. Die Behörden müssen nun nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen auch tatsächlich Unfallschwerpunkte darstellen.

Gaffer

Ein Gesetzesentwurf sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen für Unfall-Gaffer vor. Vom Straftatbestand erfasst werden soll auch bloßes Stehenbleiben.

 

 

Straßenrennen

Illegale Rennen stehen künftig unter Strafe. Statt Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot erwartet Teilnehmer an solchen Rennen neben Geldbußen auch Führerscheinentzug und Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

Winterreifen

Künftig sollen Winterreifen nur noch an dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar sein. Die bisherigen M+S-Reifen dürfen dann aber noch bis Ende September 2024 weitergefahren werden.

 

Lang LKW

Auf den bundesdeutschen Autobahnen - mit Ausnahme von Berlin und das Saarland - dürfen die Giga-Liner genannten Lang-Lkw fahren - derzeit 159 Lang-Lkw sind weiterhin auf dem bisher freigegebenen Streckennetz unterwegs. 

 

Blaue Plakette

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind derzeit sehr wahrscheinlich - wegen der ständigen Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen in Innenstädten könnten Millionen Diesel ausgesperrt werden

 

 

Partikelfilter für Benziner

Nicht nur Diesel- auch Benzinmotoren emittieren Feinstaub, weshalb es auch für diese Fahrzeuge Partikelfilter geben soll. Immer mehr Hersteller, darunter auch VW und Daimler, wollen bei Neuwagen freiwillig Benzinpartikelfilter einbauen.

 

 

Autobahn-Maut für PKW

Die Autobahn-Maut soll 2017 kommen, Autofahrer aus Deutschland sollen durch eine 1:1-Verrechnung mit der Kfz-Steuer nicht draufzahlen. Doch Österreich und andere Nachbarländer Deutschlands wollen auf EU-Ebene gemeinsam gegen die Ausländer-Maut kämpfen.

 

Ausland

Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, dem droht nicht nur eine Strafe von bis zu 650 Euro, sondern auch der Führerscheinentzug für bis zu zwei Monate. Für deutsche Autofahrer ist das gleichbedeutend mit einem Fahrverbot in Italien. Außerdem kann das Handy eingezogen werden.

In Paris droht ab 2017 dem ein Bußgeld, der mit einem Auto vor dem Baujahr 1997 innerhalb des Stadtautobahnrings unterwegs ist.


 

 

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