Kfz-Gewerbe:

Steuerliche Diskriminierung von Flüssiggas nicht nachvollziehbar

Kfz-Gewerbe:: Steuerliche Diskriminierung von Flüssiggas nicht nachvollziehbar
Erstellt am 2. März 2017

Als nicht nachvollziehbar bewertet der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) den Stopp der steuerlichen Förderung von Flüssiggas (LPG) ab 2019. Erdgas hingegen soll bis Ende 2026 weiter gefördert werden, von 2024 an mit abschmelzender Wirkung.

Begründet wurde diese Ungleichbehandlung vom Finanzministerium nun auf Nachfassen des ZDK vor allem mit dem Argument, Erdgas habe deshalb einen höheren Förderbedarf, weil Fahrzeuge mit Erdgasantrieb einen geringeren Marktanteil (0,2 Prozent) im Vergleich zu LPG-Autos (1,1 Prozent) hätten und auch die Tankstellen-Infrastruktur für Erdgas schlechter sei.

"Folgte man dieser Begründungslogik", so ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz, "dann hätte man die besten Chancen auf staatliche Förderung mit einem Produkt, das niemand haben will und das man nirgends bekommt." Ohne Not werde einem erfolgreichen alternativen Antriebskonzept der Garaus gemacht, denn Flüssiggas habe ein erhebliches Reduzierungspotenzial beim Treibhausgas CO2.

Im Übrigen widerspreche diese Entscheidung dem Koalitionsvertrag vom 17. Dezember 2013, in dem es heiße, dass die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas verlängert werden solle, so Koblitz. Abgesehen vom Verlust politischer Glaubwürdigkeit bei immerhin rund 475 000 Fahrern von Autogas-Fahrzeugen würden sich diese Pläne auch nachteilig auf das Nachrüstgeschäft im Kfz-Gewerbe auswirken. Außerdem werde die Verunsicherung der Verbraucher fortgesetzt, wie dies bereits durch die Diesel-Diskussion mit blauer Plakette und drohenden Fahrverboten geschehe.

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