Motorschaden nach Gas-Umrüstung. Wer zahlt?

Oberlandesgericht Koblenz entscheidet für den Autofahrer!

Motorschaden nach Gas-Umrüstung. Wer zahlt?: Oberlandesgericht Koblenz entscheidet für den Autofahrer!
Erstellt am 16. Juni 2010

Wird in einem Auto mit Benzinmotor nachträglich eine Gasanlage eingebaut und werden durch den Gasbetrieb dann die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, muss der Umrüster des Fahrzeugs den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.



Das Malheur passierte nach dem Umbau eines Ford Maverick. Ein halbes Jahr nach der von einem professionellen „Autogaszentrum“ für stattliche 2.500 Euro vorgenommenen Umrüstung vom Benzin- auf Gasbetrieb kam es an den Zylindern des Fahrzeugs zu teils erheblichen Kompressionsverlusten. Die Reparatur, bei der ein Zylinderkopf gänzlich ausgetauscht werden musste, kostete weitere 3.455 Euro, woraufhin der Autohalter von der Umbau-Werkstatt die Erstattung dieser Summe sowie den ursprünglichen Einbaupreis verlangte. Er forderte den kostenlosen Ausbau der installierten Gasanlage, die erst den Schaden angerichtet habe und die er deswegen wieder zurückgeben wollte.



Das Beweissicherungsverfahren hatte ergeben, dass die Ventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung der Gasanlage im Kompressionsraum beschädigt worden waren, sodass keine hinreichende Abdichtung mehr vorlag. Die Monteure hatte es wider besseren Wissens versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermische Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt Benzin und der reduzierten Flüssigkeitsschmierung entgegenwirkt. So kam es zu den Schäden an den auf niedrigere Betriebstemperaturen ausgelegten Einlassventilen des Benziners.



„Damit ist nicht nur eine Sachmangelhaftung unumgänglich, sondern es stellt sich auch die Frage einer Einstandspflicht wegen grober Aufklärungsversäumnisse", sagt Deutsche-Anwaltshotline-Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Schließlich hatte der Umrüster des Fahrzeugs in einer zur eigenen Verteidigung gedachten Presseerklärung selbst erklärt, die erhöhte Brenntemperatur von Gas sei „kein Problem, wenn die Anlage über eine vernünftige Regelungstechnik verfügt". Warum die bei der installierten Gasanlage in dem beschädigten Auto gerade nicht zu finden war, bleibt allerdings das Geheimnis der ob dieses Eigentors zur Kasse gebetenen Werkstatt.



Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 136/10).



Quelle: www.deutsche-anwaltshotline.de

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1 Kommentar

  • 19johndoe74

    19johndoe74

    Sehr schöne Info für alle Gasfahrer und ich denke das ist ein nicht erheblicher Teil der Us Car Fahrer...Danke dafür !

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