Ist es nur ein altes Auto oder schon ein echter Klassiker? Mit der neuen Oldtimerrichtline erhält der Sachverständige ab 1. November bei der Begutachtung des Fahrzeugs mehr Freiraum. Nach Angaben der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung wird die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt des begehrten H-Kennzeichens ersatzlos gestrichen.
Um bei der Oldtimerbegutachtung als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" anerkannt zu werden, muss das Auto mindesten 30 Jahre alt und in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein - also wesentlich besser als "normale alte" Fahrzeuge.
Somit müssen Oldtimer künftig besser in Schuss sein als bisher, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen zu bekommen. Reichte bislang beim Erhaltungszustand historischer Fahrzeuge die Note drei aus, schreibt ab dem 1. November eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Zustandsnote zwei oder besser vor. Note zwei heißt, dass ein Oldtimer leichte Gebrauchsspuren haben darf, aber technisch mängelfrei sein muss. Die Note drei gibt es für Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren, solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind.
Voraussetzung für ein H-Kennzeichen bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Klassiker aus. Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen, sondern die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Neue Oldtimerrichtline ab 1. November
Eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens nach wie vor erforderlich. Durchgeführt werden die Begutachtungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt.
Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können vom Halter Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden. Bei der Beschaffung entsprechender Nachweise helfen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor Ort oder der GTÜ-Oldtimerservice unter www.gtue-oldtimerservice.de weiter.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Klassiker und Oldtimerstatus beantwortet die aktuelle Broschüre "GTÜ Informativ", die bei den GTÜ-Partnern kostenlos erhältlich ist und alternativ unter http://informativ.gtue.de zum Download bereitsteht.
1 Kommentar
Olds65
26. September 2011 21:13 (vor über 13 Jahren)
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