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Notrufsystem eCall wird Pflicht

Ratgeber: Notrufsystem eCall wird Pflicht
Erstellt am 1. März 2018

Das Notrufsystem "eCall", das im Fall eines Unfalls eine Rettungsleitstelle automatisch benachrichtigt, muss ab 31. März 2018 laut EU Verordnung (EU 2015/758) in allen neuen Fahrzeugmodellen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) serienmäßig vorhanden sein. Laut EU können mit eCall in Europa jährlich 2.500 Menschenleben gerettet und die Zahl der im Straßenverkehr verletzten Personen deutlich verringert werden.

Der europaweit funktionierende Notruf eCall nutzt Mobilfunk und Satellitenortung, um nach einem Unfall aus dem betroffenen Auto heraus (automatisch oder manuell) eine Telefonverbindung zur einheitlichen Rufnummer 112 der nächstgelegenen Rettungsleitstelle herzustellen. Zusätzlich zur Sprachverbindung überträgt das eCall-System im Fahrzeug einen Datensatz mit relevanten Informationen zum Unfallort, zur Art der Auslösung und zum Fahrzeug.

Was das für die vielen Grau-Importe bedeutet ist noch unklar, denn bisher noch keine fest zu verbauenden Nachrüstsysteme bekannt, die über die gesamte eCall-Funktionalität verfügen. Einige deutsche Versicherer bieten den Unfall-Melde-Dienst (UMD) an, der nach einem Unfall einen automatischen Notruf zu einer Telefonzentrale der Versicherer ausführt – per Bluetooth via Mobiltelefon des Fahrers.

Fotos: Peugeot, ADAC

 

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