Rote Kennzeichen dürfen nicht im Auto liegen

Kein Versicherungsschutz für Händler- und Sammlerkennzeichen

Rote Kennzeichen dürfen nicht im Auto liegen: Kein Versicherungsschutz für Händler- und Sammlerkennzeichen
Erstellt am 19. Januar 2012

Autofahrer, die ihre roten Kfz-Sonderkennzeichen nicht am Fahrzeug befestigen, verlieren den Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Fall entschieden, in dem ein Auto Feuer fing und sich herausstellte, dass die Besitzerin die roten Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigt, sondern im Wageninneren abgelegt hatte. Für den Kaskoversicherer des Fahrzeugs waren die nicht angebrachten Kennzeichen Grund genug, die Schadensregulierung zu verweigern. Und er erhielt vom Gericht recht. Es bestehe sogar dann kein Versicherungsschutz, wenn ein solches Kennzeichen nur über Nacht abgelöst würde, um es vor Diebstahl zu sichern, so die Begründung der Koblenzer Richter (OLG Koblenz, 10 U 1258/10).

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