Schon umgerüstet?

Die gesetzliche Winterreifen-Pflicht und ihre Folgen

Schon umgerüstet?: Die gesetzliche Winterreifen-Pflicht und ihre Folgen
Erstellt am 27. Oktober 2015

Seit dem Jahr 2010 gibt es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in der die Verwendung von Winterreifen vorgeschrieben wird. Dabei heißt es im §2 Absatz 3a dass ein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen wie Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die bestimmte Eigenschaften erfüllen. Auf was ist bei der Wahl von Winterreifen für US-Autos zu achten?

Wetterverhältnisse entscheiden über den Zeitpunkt

Für die Winterreifenpflicht hat der Gesetzgeber keinen festen Zeitraum festgelegt. Die Faustregel lautet von O bis O (von Oktober bis Ostern). Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Wird auch noch der Verkehr behindert so steigt das Bußgeld auf 80 Euro und zwei Punkte an.

Kommt es aufgrund der Verwendung von Sommerreifen zu einem Unfall, so bringt das den ganzen oder zumindest teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes mit sich, selbst dann, wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat.

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Die gesetzlich geforderten Eigenschaften der Winterreifen

Gemäß der Richtlinie 92/23/EWG, Anhang II, Nummer 2.2 müssen folgende Eigenschaften erfüllt werden:

- Das Laufflächenprofil und die Struktur der M+S-Reifen müssen so angefertigt sein, dass sie auf frischem Schnee, schmelzendem Schnee oder Schneematsch günstigere Fahreigenschaften gewährleisten als herkömmliche Reifen.

- Diese Anforderungen erfüllen alle Ganzjahres- oder Winterreifen, die mit dem Piktogramm der Schneeflocke und des Bergs oder mit der M+S-Kennzeichnung versehen sind.

- Für Winterreifen beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe wie bei Sommerreifen 1,6 Millimeter

- Winterreifen sind nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Anhänger vorgeschrieben.

- Diese gesetzliche Regelung bezieht sich nicht auf das Parken, sondern nur auf das Fahren.

Vorschrift gilt auch für ausländische Besucher

Kommt ein Ausländer nach Deutschland, so gilt diese Vorschrift auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Derzeit wird über eine europaweite Regelung diskutiert. Mietwagenfirmen müssen laut Gesetz dem Mieter Winterreifen als Zusatzausrüstung anbieten.

Fotos: GM, FCA, Continental

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