Seit 1. Juli gilt die neue Autosteuer

Seit 1. Juli gilt die neue Autosteuer:
Erstellt am 14. Juli 2009

Die neue Kraftfahrzeugsteuer gilt seit dem 1. Juli. Bei Neuwagen wird diese nun fortan nach dem CO2 Ausstoß und dem Hubraum berechnet. Für große Fahrzeuge mit großem Hubraum und hohem CO2- Ausstoß wird's teurer und für kleine Fahrzeuge mit wenig Hubraum und niedrigem Verbrauch billiger.

Als Grundbetrag kosten beim Benziner je angefangene 100 ccm Hubraumgröße 2,00 Euro, beim Diesel 9,50 Euro. Darauf gibt es einen Aufschlag von 2,00 Euro je Gramm CO2-Ausstoß über der Grenze von 120 g/km - egal, ob Benziner oder Diesel. Halter emissionsarmer Fahrzeuge, die unter diesem Limit rangieren, sind fein heraus, weil bei ihnen nur die Hubraumkomponente der neuen Steuer greift. In den Jahren 2012/2013 sinkt die Freigrenze auf 110 g/km, ab 2014 auf 95 g/km.

Wichtig: Für Bestandsfahrzeuge mit Zulassung vor dem 1. Juli 2009 gilt weiterhin die bisherige Hubraumbesteuerung. Nach einer Übergangfrist bis 2013 soll dann auch für sie die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer kommen. Allerdings kündigte das Bundesfinanzministerium eine "Günstigkeitsprüfung" an, bei der geprüft wird, ob die alte oder neue Steuerberechnung für den Halter günstiger ist.

Für Kraftfahrzeuge mit Zulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 mit Abgasstufe Euro4 gilt derzeit noch eine Steuerbefreiung von maximal einem Jahr, bei Euro5-Fahrzeugen eine solche bis zu zwei Jahren. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) gibt es zum Stichwort "Kraftfahrzeugsteuer" weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Berechnung der neuen Abgabe.

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