Grünes Licht vom Bundesrat gab es für die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die der Bundesverkehrsminister im Herbst 2019 vorgelegt hat.
Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Das heißt, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von nur 1 km/h fällt ein Bußgeld von 30 Euro statt bisher 15 Euro an.
Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell, so wird man mit 60 Euro anstatt 30 Euro zur Kasse gebeten. Punkte in Flensburg drohen den Autofahrern künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h.
Die Grenzen für ein Fahrverbot werden um 10 km/h gesenkt. Autofahrer müssen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, statt bislang 31 km/h, mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
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