Umzug mit Rotem 07-Kennzeichen

Bei Umzug ist der Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen so gut wie sicher.

Umzug mit Rotem 07-Kennzeichen: 	 
Bei Umzug ist der Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen so gut wie sicher.
Erstellt am 21. Juli 2009

Der Deuvet gibt Entwarnung! Nachdem alle Bundesländer die Anfragen zum Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen beantwortet haben, kann der Verein für den Fall des Umzuges nahezu flächendeckend Entwarnung geben.



In allen Bundesländern - außer Berlin - gilt ein unbeschränkter Bestandsschutz bei Umzug. In Berlin gilt der Bestandsschutz nur für Umzüge innerhalb des Stadtstaates.



Diese Regelungen sind verwaltungsintern und geben dem Halter der Fahrzeuge keine einklagbaren Rechte. Bei Problemen mit dem Bestandsschutz können sich Deuvet-Mitglieder direkt an den Verein wenden, damit mit dem jeweiligen Landesverkehrsministerium Verbindung zwecks Lösung des Problems aufgenommen werden kann.



Infos: www.deuvet.de

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