Urkundenfälschung! Keine Sticker für‘s Kennzeichen !

Straftatbestand bei "coolen" Aufklebern auf Nummernschild

Urkundenfälschung! Keine Sticker für‘s Kennzeichen !: Straftatbestand bei "coolen" Aufklebern auf Nummernschild
Erstellt am 8. Juni 2011

Schon seit einigen Jahren fahren einige Zeitgenossen mit einem Umriss-Aufkleber der Nordsee-Insel Sylt oder USA-Fahne (über dem Euro-Feld) auf ihrem Autokennzeichen. Dass sie sich damit mit einem Bein im Gefängnis befinden, wissen allerdings wohl nur die wenigsten! Auch die von einigen Zeitschriften und Magazinen beschriebenen Kennzeichenaufkleber wie z.B. von “Pimp My Kennzeichen“ erfüllen eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung gem. § 267 StGB (Strafgesetzbuch) und Kennzeichenmissbrauch (§22 StGB).

Das Kennzeichen bildet nämlich im Zusammenhang mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde und dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde. Der Strafrahmen für eine Urkundenfälschung beginnt bei Geldstrafe und endet bei einer Freiheitstrafe von fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bei zehn Jahren.



Von irgendwelchen, individuellen Motiven, die die abgeschaffte AU-Plakette ersetzen und so hässliche Kratzer verdecken sollen, können wir nur dringendst abraten!

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