NOX-Fahrverbote

Fahrverbote betreffen auch Young- und Oldtimer!

NOX-Fahrverbote: Fahrverbote betreffen auch Young- und Oldtimer!
Erstellt am 22. November 2018

In diesem Jahr wurden bereits für 14 Städte Fahrverbote erteilt. Im nächsten Jahr sollen 20 weitere Städte folgen. Die "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) befindet sich auf einem "Kreuzzug" gegen Auto-Fans und Auto-Fahrer. Dabei sind neben Diesel der Euro-Klasse 4 und niedriger, auch Benziner der Klassen 1 und 2 betroffen. Wer denkt, mit seinem Oldtimer weiterhin freie Fahrt zu haben, der irrt gewaltig. Denn die Fahrverbote gelten auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen! Laut Carsten Müller (MdB, Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut) bestehen für die Umweltzonen zwar Ausnahmen für Oldtimer, doch die Gerichtsurteile für die Fahrverbote sehen diese Ausnahmen nicht vor. Da geht es einzig und allein um die Schadstoffklasse.

Euro 1 & -2 Benziner & Diesel betroffen!!! Urteil: Gericht ordnet Diesel-Fahrverbot für Teil der Autobahn A40 an Mit einem heute gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkrichen wird das Thema Diesel & Fahrverbot auf eine neue Eskalationsstufe gehoben. DEUVET NEWS Angriff auf Young- und Oldtimer Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar 2018 erklärt, dass Fahrverbote zur Reinhaltung der Luft grundsätzlich zulässig sind. In den letzten

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