Ab 7. Februar sind Tagfahrleuchten Pflicht! Dieser Satz motiviert derzeit viele Autofahrer, auf die Schnelle Nachrüstsätze zu erwerben. Doch aufgepasst, diese Pflicht gilt nur für Neufahrzeuge - genauer: Der Stichtag gilt für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten und auch nach dem 7. Februar 2011 gekaufte Neufahrzeuge müssen nicht mit den Tagfahrleuchten ausgestattet sein es sei denn, es handelt sich um neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen.
Grund für die Einführung des Tagfahrlichts: Sehen und gesehen werden sind wichtige Voraussetzungen für sicheres Agieren und schnelle Reaktionen am Steuer. Darum ist die Nachrüstung von TFL ist sinnvoll! Die zusätzlichen Lampen kann man bei seinem Auto selber einbauen, aber fehlen dem Nachrüstsatz die erforderlichen Prüfzeichen, kann die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erlöschen.
Wer das Nachrüstpaket selbst kaufen will, muss bei der Auswahl auf das ECE-Kennzeichen E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol und die Kennung RL achten. Es wird empfohlen, bei den Tagfahrleuchten Bausätze namhafter Hersteller wie HELLA auszuwählen, die als Erstausrüster bei der Fahrzeugherstellung häufig auch über die meiste Expertise verfügen.
Ganz grundsätzlich gilt: Die Nachrüstung muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Aber es muss folgende Funktionsweise gewährleistet sein: Startet man das Auto, schaltet sich automatisch das Tagfahrlicht ein. Macht man Abblendlicht an, geht das Tagfahrlicht automatisch aus.
Tipp: Tagfahrleuchten mit LED-Technik! Die sparen gegenüber dem normalen Abblendlicht rund 90 Prozent und sind langlebiger als herkömmliche Lampen!
Text: Frank Tomczak
Fotos: Hersteller
3 Kommentare
ARON
4. Februar 2011 20:53 (vor über 14 Jahren)
Der-thomas
4. Februar 2011 08:37 (vor über 14 Jahren)
ARON
3. Februar 2011 23:28 (vor über 14 Jahren)
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